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Windenergie Nachtkennzeichnung: Parasol-System erfüllt Anforderungen der AVV

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Reußenköge - Die Parasol GmbH & Co. KG, Anbieter des BNK-Systems Parasol, kommt bei der Ausstattung weiterer Windparks mit seinem Passiv-Radar-System zur nächtlichen Dunkelschaltung von Windparks voran.

Nach der Installation in den Reußenkögen in Schleswig-Holstein, sorgt das System seit einigen Monaten dafür, dass 54 Windenergieanlagen im Rahmen der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) nachts abgeschaltet werden und nur noch dann blinken, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Mit dem Windpark Wöhrden geht nun ein weiteres Projekt an Schleswig-Holsteins Westküste in die nächste Etappe. Im nördlichen Dithmarschen wird derzeit mit den eigens errichteten Antennenmasten ein weiterer Windpark ausgerüstet.

Zudem steht ein weiteres Großprojekt in Niedersachsen in den Startlöchern. Hier sollen insgesamt 52 Anlagen vom Typ Vestas und Enercon im Oldenburger Raum auf einer Fläche von nahezu 100 km2 nur noch bedarfsgesteuert befeuert werden. Die räumliche Verteilung der mobilen Antenneneinheiten (Dislozierung) ist für das Frühjahr 2020 geplant. Anschließend sollen die externen Masten errichtet werden, um das Parasol-System zu positionieren. Weitere Projekte werden folgen, so der Anbieter des BNK Systems, da Parasol die offizielle Zulassung vorliegt und der Prozess der ISO 9001 Zertifizierung bereits begonnen hat.

„Wir können mit unserem System die neue AVV kurzfristig umsetzen. Es war richtig, unsere laufenden Projekte weiter zu entwickeln und die knappe Zeit bis zur Umsetzungspflicht zu nutzen“, so Claas Arlt, Geschäftsführer der Parasol GmbH & Co.KG. Das emissionsfreie System stehe bereit und sei kurzfristig verfügbar, so Arlt weiter. Als Passiv-Radar-System benötige es keine Frequenzzuteilung und erzeuge zudem keine zusätzlichen Emissionen. Die neue Generation kleinerer Antennen mache die Montage noch einmal einfacher.

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) zugestimmt. Nun muss noch das Bundeskabinett den Maßgaben des Bundesrates zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft treten kann.

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02.03.2020