WEA Dauerblinken: Bundesrat gibt OK für Neufassung der AVV Kennzeichnung
Berlin - Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (14.02.20120) den Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) mit Maßgaben zugestimmt. Damit ist ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zu einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung erfolgt. Nun muss noch das Bundeskabinett den Maßgaben des Bundesrates zustimmen, dann kann die Neuregelung in Kraft treten.
„Wir stehen kurz vor dem Ziel: Bald ist Schluss mit dem Dauerblinken an Windrädern. Künftig werden Windenergieanlagen nur noch dann leuchten, wenn tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe ist. Damit sinkt auch die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt den Beschluss des Bundesrates, warnt aber vor den Konsequenzen für die Branche, wenn die Fristen zur Umsetzung nicht angepasst werden. „Entscheidend ist vor allem, dass die Umrüstungsfristen für Betreiber von Windenergieanlagen realistisch und umsetzbar bleiben. Die Verabschiedung der AVV Kennzeichnung hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Plan deutlich verzögert. Wir appellieren deshalb an die Bundesnetzagentur, auch die Fristen für die Umrüstung entsprechend zu verlängern, sonst droht die Akzeptanzmaßnahme BNK zum wirtschaftlichen Risiko für Windenergieanlagenbetreiber zu werden“, so BWE-Präsident Hermann Albers.
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17.02.2020



