Netzagentur legt Grundstein für Offshore-Ausschreibungen
Die großen Meeres-Windparks in der Nord- und Ostsee erfordern jahrelange Vorbereitungen und eine aufwendige Netzanbindung. Das Ausschreibungsmodell der Windenergie an Land lässt sich nicht ohne weiteres auf die Nutzung der Windenergie auf dem Meer übertragen. Mit dem Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun eine wichtige Grundlage für die zukünftigen Meeres-Ausschreibungen festgelegt.
Netzagentur bestätigt sieben Netzanbindungs-Projekte
Mit der Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans der Übertragungsnetzbetreiber will die Bundesnetzagentur die Anbindungen von Winderzeugung auf der Nord- und Ostsee an das deutsche Übertragungsnetz regeln. Der Plan gibt die Reihenfolge der einzelnen Anbindungen sowie den Zeitpunkt ihrer Beauftragung und der geplanten Fertigstellung vor.
Der nun bestätigte Offshore-Netzentwicklungsplan umfasst vier Netzanbindungen für Offshore-Stromerzeugung in der Nordsee (Projekte NOR-3-3, NOR-1-1, NOR-7-1 und NOR-5-2) und drei Netzanbindungen in der Ostsee (Projekte OST-2-1, OST-2-2 und OST-2-3). Mit ihnen werden Offshore-Cluster angebunden, räumlich zusammenhängende Windparkgebiete auf See, die durch den Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie festgelegt wurden.
Netzentwicklungsplan bereitet Ausschreibungen auf See vor
Der Offshore-Netzentwicklungsplan setzt zudem die Vorgaben des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) zum Ausbaukorridor für die Offshore Windenergie in den Jahren 2021 bis 2025 um. Auch soll der Plan regeln, wie die Windparkprojekte an das Stromnetz angebunden werden können, die in den Jahre 2021 bis 2025 am Ausschreibungssystem auf See teilnehmen.
„Der Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 bildet eine verlässliche Grundlage für den weiteren Ausbau der Windenergie auf See und einen reibungslosen Übergang hin zur wettbewerblichen Ausschreibung neuer Projekte“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Über das Ausschreibungssystem für Offshore-Windparks
Grundsätzlich soll mit den Ausschreibungen auf See ein System mit dem Zielmodell etabliert werden, das eine staatliche Planung und Voruntersuchung von Flächen auf See vorsieht, die anschließend ausgeschrieben werden. Da jedoch einige Windparkbetreiber bereits Investitionen in Offshore-Projekte insbesondere in die Genehmigungsverfahren vorgenommen haben, ermöglicht das Gesetz als Übergangsphase für die Jahre 2021 bis 2025 grundsätzlich Ausschreibungen für planungsrechtlich fortgeschrittene Projekte.
© IWR, 2016
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