Windenergie und Akzeptanz: Unternehmen sehen geplante Einführung von BNK-Systemen gefährdet
Bremen, Sandhausen, Busdorf - Am 08. Januar 2020 hat das Bundeskabinett eine Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) beschlossen. Der Bundesrat wird in der Plenumssitzung am 14. Februar dieses Jahres über die Vorlage beraten.
Das nächtliche Blinken von Windenergieanlagen aus Gründen der Flugsicherheit gilt als Störparameter, der die Akzeptanz gegenüber der Windenergie stark beeinträchtigt. Im Energiesammelgesetz (EnSaG) hat der Gesetzgeber Ende 2018 vor diesem Hintergrund beschlossen, die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) für neue Windenergieanlagen (WEA) sowie Bestandsanlagen einzuführen. Neben den bisherigen RADAR-BNK-Lösungen gestattet die neue Fassung der Verwaltungsvorschrift auch den Einsatz der Transponder-BNK Technologie als Alternative.
Nach Einschätzung der auf Transponder-Systeme spezialisierten Unternehmen RECASE Regenerative Energien GmbH, Garrecht Avionik GmbH (Air Avionics) und Lanthan GmbH & Co. KG hat sich in den Ausschüssen des Bundesrats auf Länderseite nun eine Haltung ergeben, die der rechtzeitigen Einführung der BNK-Lösungen entgegensteht und damit die Akzeptanz der Windenergie weiter gefährdet und den Prozess der AVV-Kennzeichnung stark verzögern könnte. Zudem würden die Technologieoffenheit und der Wettbewerb bei BNK-Systemen gefährdet. Um dies zu vermeiden, so das Fazit der Unternehmen, sollten die vorliegenden Ausschussempfehlungen abgelehnt werden und die von der Bundesregierung vorgelegte Variante der AVV Kennzeichnung werden. Ihre genauen Beweggründe erläutern die Unternehmen in einer ausführlichen Stellungnahme, in der sie eine offene Diskussion anregen.
© IWR, 2026
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