Nord- und Ostsee: Ausschreibung zur Offshore Windenergie - Zuschlagswert bei Null Cent

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge in der ersten Ausschreibung für Offshore-Windenergie im zentralen Modell zum Gebotstermin 1. September 2021 bekannt gegeben. Danach gab es für alle drei Flächen in der Nord- und Ostsee Null-Cent-Gebote, d.h. die Projekte kommen ohne EEG-Vergütung aus. Den Vergütungs-Höchstwert hatte die Bundesnetzagentur im Vorfeld der Ausschreibungen auf 7,3 ct/kWh festgelegt.
Gegenstand der Ausschreibungen waren nach Angaben der Bundesnetzagentur drei Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 958 MW Offshore Windkraftleistung. Zwei Flächen (Bezeichnung N-3.7 und N-3.8) liegen in der Nordsee und eine Fläche (Bezeichnung O-1.3) in der Ostsee. Weil für die Fläche N-3.8 und O-1.3 mehrere Angebote mit Null Cent eingegangen waren, musste das gesetzlich vorgeschriebene Losverfahren entscheiden.
Den Zuschlag für die Fläche N-3.7 in der Nordsee mit einer Leistung von 225 MW hat die Bieterin RWE Renewables Offshore Development Two GmbH erhalten. Die Bieterin EDF Offshore Nordsee 3.8 GmbH hat den Zuschlag für die Fläche N-3.8 mit einer Leistung von 433 MW erhalten. Für die Ostsee-Fläche O-1.3 mit einer Leistung von 300 MW ging der Zuschlag an die Bieterin RWE Renewables Offshore Development One GmbH.
Sowohl für die Fläche N-3.8 als auch für die Fläche O-1.3 besteht jeweils ein Eintrittsrecht der Projektentwickler, die dort ursprünglich einmal Offshore-Windparks geplant hatten. Diese haben das Recht, in den Zuschlag einzutreten. Für die Fläche N-3.8 ist die Firma Nordsee Two GmbH Inhaberin des Eintrittsrechts, für die Fläche O-1.3 die Firma Windanker GmbH. Das Eintrittsrecht ist bis zum 2. November 2021 auszuüben.
Im Vorfeld hatte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die drei Flächen im Auftrag der Bundesnetzagentur umfassend voruntersucht und die Eignung der Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks in der ausgeschriebenen Leistung festgestellt. Das BSH untersuchte u. a. die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die drei Flächen. Die Kosten der Voruntersuchungen werden flächenscharf auf die bezuschlagten Bieter umgelegt.
© IWR, 2025
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09.09.2021