Nachtkennzeichnung: AviaCert als Stelle für BNK-Baumusterprüfung benannt
© AviaCert / Adobe StockRedefin - Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die AviaCert GmbH Mitte des Jahres als Stelle für die Baumusterprüfung von Systemen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen (BNK-Systeme) benannt. Das hat das Unternehmen mit Büros in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg jetzt bekanntgegeben.
Hintergrund der Benennung ist die Anfang des Jahres erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) aus dem BMVI, nach der Luftfahrthindernisse wie bspw. Windenergieanlagen in Deutschland bis Mitte des Jahres 2021 mit BNK-Systemen ausgestattet sein müssen.
Um den neuen Anforderungen der Verwaltungsvorschrift gerecht zu werden, sind die BNK-Systeme durch eine vom Bundesministerium benannte Stelle gemäß eines festgelegten Prüfkonzepts zu prüfen und zuzulassen. Mit dem Nachweis des erforderlichen Prüfkonzepts, der Zertifizierung nach ISO 9001 sowie der wichtigen flugbetrieblichen Kenntnisse und einem Konzept zur Baumusterprüfung hat AviaCert im Juni die Benennung durch das BMVI erhalten. AviaCert stehe somit nun deutschlandweit als Ansprechpartner für die Baumusterprüfung der BNK-Systeme zur Verfügung, um Hersteller und Betreiber bspw. von Windenergieanlagen bei den notwendigen Anpassungen der Systemkomponenten auf Transponder- und Radarbasis zu unterstützen, so das Unternehmen.
Mit mehr als zwei Jahrzehnten Luftfahrterfahrung in interdisziplinären Teams liegen die Kernkompetenzen der AviaCert GmbH in den Bereichen Luftverkehrsrecht, Compliance und Zertifizierung, flugbetriebliche Sicherheit sowie Training und Qualifikation. AviaCert prüft im Auftrag von Behörden, Unternehmen und Institutionen die Einhaltung entsprechender luftrechtlicher Vorgaben und steuert komplexe Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren.
© IWR, 2024
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20.08.2020