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Flächenentwicklungsplan: BSH legt Karten für Ausbauziel von 30 GW Offshore Windenergie in Deutschland vor

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Hamburg - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute den Flächenentwicklungsplan (FEP) 2023 zusammen mit den Umweltberichten im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung veröffentlicht. Der Flächenentwicklungsplan legt die Grundlage für die Erreichung des Ausbauziels von 30 GW (30.000 MW) bis 2030 und setzt das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene neue Windenergie-auf See-Gesetz um. Die Ausbauziele bis 2030 im Bereich der Offshore Windenergie werden damit um 10 GW erhöht. Aktuell sind in Deutschland Offshore Windkraftanlagen mit einer Leistung von rd. 8 GW (8.000 MW) am Netz.

Mit der Veröffentlichung des Flächenentwicklungsplans setzt das BSH auch die Aufgaben aus der Offshore-Realisierungsvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Übertragungsnetzbetreibern vom 03. November 2022 fristgemäß um, teilte die Behörde mit.

Das BSH legt mit dem Flächenentwicklungsplan in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee Flächen fest, auf denen künftig Offshore-Windparks errichtet werden. Zugleich wird festgeschrieben, wie und wann diese Flächen ausgeschrieben werden sollen und wann die Windparks an das landseitige Stromnetz angebunden werden. Es regelt auch die technischen Grundsätze für die Anbindungsleitungen.

Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wurde ermittelt, beschrieben und bewertet, welche möglichen Auswirkungen die Durchführung des Plans auf die Meeresumwelt hat.

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20.01.2023