Windenergie und Vogelwelt: Probabilistik einzig verlässliche Methode zur Ermittlung von Kollisionsrisiken

Berlin - In der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Sommer 2022 hat der Bundesgesetzgeber erste Schritte in Richtung einer bundeseinheitlichen Regelung des so genannten Tötungs- und Verletzungsgebots unternommen.
Um im Zusammenhang mit der Windenergienutzung das Risiko für als kollisionsgefährdet geltende Brutvogelarten sachgerechter zu ermitteln, sollten zudem zwei Methoden, die Probabilistik und die Habitatpotenzialanalyse (HPA) entwickelt werden.
Aus Sicht des Bundesverbandes Windenergie (BWE) hat sich mittlerweile gezeigt, dass die HPA mit eklatanten Schwächen verbunden ist. „Die Methode berücksichtigt nur einzelne oder wenige Faktoren, die einen Einfluss auf das Kollisionsrisiko haben. Sie stellt dabei auf nicht plausible Gefahreneinschätzungen ab und ist in ihrer Ausgestaltung zu unpräzise, um in der Praxis Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen“, kritisiert BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.
Das geht nach BWE-Angaben auch aus einem neuen Positionspapier des Verbandes zur Ermittlung von Kollisionsrisiken geschützter Vogelarten hervor. Das Papier zeige klar, dass die Probabilistik gegenüber der Habitatpotentialanalyse (HPA) das geeignetere Instrument sei. „Die Probabilistik kann das Kollisionsrisiko sehr präzise berechnen. Sie ist nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand das angemessenste Instrument zur Bewertung des Risikos, das auch den konkreten Vorgaben aus dem BNatSchG und der Rechtsprechung gerecht wird”, so Heidebroek.
Das BNatSchG macht die Vorgabe, dass kein Individuum besonders geschützter Arten getötet oder verletzt werden darf. Unter dieser Prämisse wären in Deutschland jedoch viele Infrastrukturprojekte gar nicht oder nur noch im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung möglich. Daher wurde der Begriff der Signifikanz eingeführt. Aus Sicht des BWE muss für die Probabilistik im politischen Prozess ein Schwellenwert gesetzt werden, ab wann das Risiko als signifikant erhöht gilt. Der Schwellenwert müsse dabei so definiert werden, wie es dem Wissensstand um die Gefahrenlage entspricht, so der Verband.
Maßgeblich müssten bei der Festlegung die Auswirkungen des Schwellenwerts auf die Population einer Art unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben zum Artenschutz auf europäischer und nationaler Ebene sowie die Beschlüsse zur Energiewende sein. Dabei müsse der Bedeutung der Windenergie im Sinne des EEG und der Tatsache, dass die Windenergie als Infrastrukturmaßnahme dem Klimaschutz diene, Rechnung getragen werden, so der Verband weiter.
“Die Bundesregierung hat selbst in einem erst kürzlich publizierten Bericht die wissenschaftliche Qualität der Probabilistik festgestellt. Sie muss daher zumindest für diejenigen Arten, zu denen bereits ausreichende Daten vorliegen, schnellstmöglich in der Genehmigungspraxis verfügbar gemacht werden. Dafür muss der Gesetzgeber dieses Instrument nun möglichst zeitnah im Gesetzestext verankern”, fordert die BWE-Präsidentin die Politik zum Handeln auf.
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