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Studie: Erstanstrich bei Offshore-Windenergieanlagen reicht

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Berlin - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat mitgeteilt, dass zukünftig auf die regelmäßige Erneuerung des vollflächigen gelben Farbanstrichs an den Substrukturen der Offshore-Windenergieanlagen verzichtet werden kann. Die Vorgaben zum Erstanstrich seien ausreichend, um die internationalen Empfehlungen und Normen umzusetzen, so die Behörde.

Die Stiftung Offshore-Windenergie hat gemeinsam mit Industriepartnern im vom BMWi geförderten Projekt „Umsetzungsinitiative von Kostensenkungspotenzialen in der Offshore-Windenergie (UKOW)“ die dadurch zu erwartenden Zusatzkosten untersucht, Risikoanalysen erstellt und international vergleichende Untersuchungen vorgenommen. Die zu erwartenden Kosten für die erforderlichen gelben Neuanstriche der bislang installierten Offshore-Windenergieanlagen in Deutschland wurden mit bis zu 400 Millionen Euro kalkuliert.

Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung Offshore-Windenergie: „Wir freuen uns, dass die zuständigen Behörden unseren Erkenntnissen und Empfehlungen gefolgt sind. Die praxisbezogene Neuregelung trägt auch zu weiteren Kostensenkungen im Bereich der Offshore-Windenergie bei.“

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31.08.2018