Netzausbau: Stromleitung Ultranet nimmt wichtige Hürde
© BNetzABonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Bundesfachplanung für den ersten Abschnitt der Stromleitung „Ultranet“ abgeschlossen und einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor festgelegt. Die Entscheidung bezieht sich auf einen ca. 60 km langen Leitungsabschnitt von Riedstadt in Hessen nach Mannheim-Wallstadt in Baden-Württemberg.
Nach Prüfung durch die BNetzA orientiert sich der festgelegte Trassenkorridor am Verlauf von bereits bestehenden Stromleitungen. In diesem Trassenkorridor wird die spätere Leitung verlaufen. Bei der nun folgenden Planfeststellung wird deren genauer Verlauf festgelegt. Die Gleichstromverbindung soll weitestgehend auf bestehenden Freileitungsmasten mitgeführt werden.
„Ultranet“ ist eine der fünf Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen bzw. der großen Stromautobahnen. „Ultranet“ verläuft von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg. Die Stromleitung dient vor allem dazu, an der Küste produzierten Windstrom in den verbrauchsstarken Süden Deutschlands zu transportieren. Erstmals soll bei dieser Trasse Gleich- und Wechselstrom mit einer Spannung von 380 Kilovolt auf denselben Masten übertragen werden. Für den Abschluss des Gesamtvorhabens „Ultranet“ müssen noch vier weitere Abschnitte von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Mit Abschluss der Bundesfachplanung ist das Genehmigungsverfahren noch nicht beendet. Ziel des nun folgenden Planfeststellungsverfahrens ist die Festlegung des genauen Leitungsverlaufs und die technische Realisierung der Stromleitung innerhalb des genehmigten Trassenkorridors auf Basis der Bundesfachplanungsentscheidung.
© IWR, 2024
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