Klimaklage am VG Berlin: Klägerinnen und Kläger sehen Urteil als Teilerfolg
Berlin - Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) hat die Klage dreier Familien von Bio-Landwirten sowie von Greenpeace gegen die Bundesregierung auf Einhaltung des Klimaziels 2020 abgewiesen (AZ: VG 10 K 412.18). Das Gericht entschied am vergangenen Donnerstag (31.10.2019), dass die Klage auf mehr Klimaschutz zwar grundsätzlich zulässig sein könnte, es in dem konkreten Fall aber keine Rechtsverletzung sehen kann. Die Grundrechte der Klägerinnen und Kläger könnten aber Grundlage für das Einklagen vom Klimaschutz sein. Das Gericht hat die Berufung gegen das Urteil zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Ob die Berufung in Anspruch genommen werden soll, wollen die Kläger nach Vorlage des schriftlichen Urteils entscheiden.
Die beklagte Bundesregierung hatte beantragt, die Klage abzuweisen, weil es sich beim Klimaschutz um einen politischen Auftrag handele, und die Grundrechte grundsätzlich nie von der Erderwärmung verletzt werden könnten, so Greenpeace. Das Gericht ist der Bundesregierung in seiner Entscheidung zwar nicht gefolgt, kann momentan aber nicht erkennen, dass das 2007 beschlossene Klimaschutzziel genau im Jahr 2020 erreicht werden müsse. Das Gericht bat um Verständnis - es müsse den Handlungsspielraum der Regierung in diesem speziellen Fall wahren.
„Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern durch die Folgen der Erderwärmung verletzt sein können. Zum heutigen Zeitpunkt nahm das Gericht zwar noch keine Verletzung an, für die Zukunft lässt sich das jedoch nicht ausschließen. Festzuhalten bleibt: Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Die deutsche Klimaschutzpolitik muss sich danach richten“, kommentiert Roda Verheyen, Rechtsanwältin der Klagepartei die Entscheidung des Gerichts. „Wir werden jetzt prüfen, welchen Weg wir mit unserer Klage weiter einschlagen werden. Denn wir sind der Ansicht, dass das Gericht heute unter seinen Möglichkeiten geblieben ist, so Anike Peters, Greenpeace-Klimaexpertin und Initiatorin der Klimaklage.
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