Cybersicherheitsgesetz in der Kritik: Energieverbände warnen vor Verzögerungen bei Energiewende und Digitalisierung
Berlin - Die Energieverbände BDEW und VKU sehen in der geplanten Ausgestaltung des § 41 BSIG im Entwurf des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsgesetzes erhebliche Risiken für die Versorgungssicherheit und den Fortschritt der Energiewende. In einem gemeinsamen Positionspapier kritisieren sie insbesondere die Übertragung von Prüfverfahren aus dem Telekommunikationsbereich auf die Energieversorgung.
Während im Telekommunikationssektor nur wenige Betreiber und Technologien betroffen seien, würden in der Energiewirtschaft hunderte Unternehmen und tausende Komponenten in den Anwendungsbereich fallen. Der damit verbundene bürokratische Aufwand sei laut Verbänden weder praxistauglich noch zielführend. Besonders kritisch bewerten BDEW und VKU das vorgesehene Anzeigeverfahren, das zu hunderttausenden Verwaltungsakten jährlich führen könnte - ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn. Anstatt die Cybersicherheit zu erhöhen, drohen nach Einschätzung der Verbände massive Bürokratie und Verzögerungen beim Netzausbau und bei der Digitalisierung.
Auch das mögliche rückwirkende Verbot bereits eingesetzter IT-Komponenten stößt auf Widerstand. „Wir teilen das Ziel, Cybersicherheit zu stärken, aber die aktuellen Verfahren führen zu Rechtsunsicherheit, zusätzlichen Kosten und Engpässen in den Lieferketten“, so BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing betont: „Ein rückwirkendes Verbot kritischer Komponenten, überbordende Bürokratie und fehlende Planungssicherheit drohen Versorgungssicherheit, Energiewende und Digitalisierung auszubremsen.“
Die Verbände fordern daher eine praxisgerechte Überarbeitung der Regelungen des § 41 BSIG: unter anderem einen Bestandsschutz, die Einführung von Black- oder Whitelists statt Einzelanzeigen, sowie eine bessere Abstimmung auf EU-Ebene. Nur durch eine europaweit einheitliche Regelung ließen sich Wettbewerbsverzerrungen und Kostensteigerungen wirksam vermeiden. Nationale Alleingänge würden die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Energiewirtschaft schwächen, so BDEW und VKU.
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