Bundesnetzagentur stellt Reform der Stromnetzentgelte zur Diskussion – Neue Finanzierungsvorschläge im Fokus
Der ambitionierte Ausbau erneuerbarer Energien, die zunehmende Dezentralisierung der Stromerzeugung und der steigende Bedarf an Flexibilität im Netz stellen das Entgeltsystem vor große Herausforderungen. Die Bundesnetzagentur hat daher einen grundlegenden Reformprozess für die Stromnetzentgelte gestartet und das Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) eröffnet. In einem Diskussionspapier stellt die Regulierungsbehörde Ideen vor, wie die Finanzierung des Stromnetzes künftig breiter aufgestellt und besser an die Energiewende angepasst werden kann. Stakeholder können bis Ende Juni 2025 Stellung nehmen.
Netzentgeltsystem: grundlegende Neuausrichtung geplant
Mit der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers zur „Allgemeinen Rahmenfestlegung Strom“ hat die Bundesnetzagentur ein Reformverfahren zur Neustrukturierung der Stromnetzentgelte eingeleitet. Präsident Klaus Müller betont die Dringlichkeit: „Wir müssen das System reformieren, nach dem Netzentgelte erhoben werden. Unser Ziel ist es, die Netzentgeltsystematik zukunftsfähig zu machen und an die Herausforderungen der Energiewende anzupassen. Wir stehen am Anfang unseres Entscheidungsprozesses und beginnen diesen ergebnisoffen.“ Hintergrund ist die zunehmende Belastung des Stromnetzes durch den Ausbau erneuerbarer Energien bei gleichzeitig sinkender Zahl voll zahlender Nutzer und steigenden Kosten.
Aus Sicht der Bundesnetzagentur bestehen drei Kernprobleme, die über das Diskussionspapier adressiert werden sollen: eine schwindende Finanzierungsbasis, fehlende Steuerungssignale für einen kosteneffizienten Netzausbau und fehlende Anreize für flexibles Verhalten von Stromverbrauchern und -erzeugern. Zentrales Ziel ist es, das bestehende System der Netzentgelte Strom in Deutschland zukunftsfähig zu machen und an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen.
Neue Entgeltmodelle und Beteiligung von Einspeisern angedacht
Im Zentrum der Diskussion stehen in dem BNetzA-Papier verschiedene Reformoptionen. Ein zentraler Vorschlag ist die Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch die Beteiligung von Einspeisern – etwa Betreibern von Solaranlagen – an den Netzkosten. Anders als im Gasfernleitungsnetz und im Gegensatz zu Netzentgeltsystemen einiger anderer europäischer Länder zahlen in Deutschland bislang ausschließlich Letztverbraucher die Stromnetzentgelte. Die Bundesnetzagentur schlägt vor, künftig auch Einspeiser an diesen Kosten zu beteiligen, etwa durch einspeiseabhängige Entgelte oder ein fixes Grundnetzentgelt.
Zudem könnten neue Entgeltkomponenten eingeführt werden, die weniger stark vom Stromverbrauch abhängen, wie z.B. pauschale Grundpreise oder kapazitätsabhängige Entgelte. Oberhalb der Niederspannung sind derzeit alle Netzentgeltkomponenten rein entnahmeabhängig. Der Stromverbrauch wird mit Entgelten belastet, obwohl er nicht der wesentliche Kostentreiber ist. Ein zusätzlicher pauschaler Grundpreis könnte aus Sicht der BNetzA die Kosten sachgerechter reflektieren. Auch bei Prosumern in der Niederspannung könnte eine Stärkung der schon vorhandenen Grundpreiskomponente eine adäquate Beteiligung an den Netzkosten gewährleisten.
Auch die weitere Einführung dynamischer Netzentgelte, wie sie die BNetzA für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen bereits eingeführt hat, wird geprüft. Dynamische Netzentgelte sollen dabei helfen, Netzüberlastungen zu vermeiden, indem sie regionale und zeitliche Unterschiede in der Netzbelastung in Preisstrukturen abbilden – ein Schritt, der allerdings einen hohen Digitalisierungsgrad voraussetzt.
Ein weiterer Fokus liegt auf der netzdienlichen Integration von Stromspeichern. Für diese Nutzergruppe werden im Papier gesonderte Entgeltregelungen diskutiert.
Die Reformvorschläge sollen im Dialog mit Marktakteuren weiterentwickelt werden. Stellungnahmen zum Diskussionspapier können bis zum 30. Juni 2025 abgegeben werden
© IWR, 2025
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