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BNetzA legt Positionspapier für mehr Kosteneffizienz im Übertragungsnetz vor - Kritik vom Energiespeicher-Verband

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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Positionspapier zur Bemessung und Erhebung von Baukostenzuschüssen für Stromnetzbetreiber veröffentlicht. Das Papier soll Anreize für die netzdienliche Planung neuer Standorte für Netzanschlüsse ermöglichen. Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) zeigt sich enttäuscht vom Positionspapier der BNetzA.

Der Stromnetzausbau für die Energiewende verursachen Kosten. Ein Preissignal für den bewussten und sparsamen Umgang mit Anschlusskapazitäten und mehr Kosteneffizienz ist daher wichtig, betont die BNetzA. Das vorgelegte Positionspapier der Regulierungsbehörde soll regionale Preissignale setzten und zu mehr Kosteneffizienz im Übertragungsnetz beitragen.

Neues, abgestuftes Modell im Positionspapier

Ein Anschlussnehmer beteiligt sich heute schon für seinen neuen oder erweiterten Netzanschluss mit einem finanziellen Beitrag anteilig an den Kosten für den Netzausbau. Dieser Baukostenzuschuss erfolgt, anders als die für den regelmäßigen Verbrauch zu entrichtenden jährlichen Netzentgelte, als Einmalzahlung. Weiterhin soll sich der Baukostenzuschuss aus dem Preis für die Leistung und der notwendigen Netzkapazität berechnen. Als gängige Praxis findet seit Jahren eine Orientierung an den Kosten des Kapazitätsausbaus im Netz statt. Es sind aber auch andere Berechnungsmodelle möglich. Wichtig sind die Baukostenzuschüsse aus Sicht der BNetzA wegen des Signals, sparsam mit Anschlusskapazität umzugehen, um nicht weiteren Netzausbau auszulösen.

„Wenn es gelingt, neue Großverbraucher, Speicher oder Elektrolyseure stärker mit Rücksicht auf das vorhandene Stromnetz zu dimensionieren und sich intelligent zu beteiligen, dann sparen wir Kosten beim Netzausbau. Anschlussnehmer sollen in unterschiedlicher Höhe an den Netzkosten beteiligt werden, je nachdem, wie vorteilhaft die Ansiedlung an dem jeweiligen Standort für das Gesamtsystem ist", betont BNetzA-Präsident Klaus Müller.

Zukünftig sollen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bei den Baukostenzuschüssen nach dem Positionspapier der BNetzA Differenzierungen vornehmen. Vorgesehen sind fünf Abstufungen für die Höhe des Baukostenzuschusses, die die ÜNB regelmäßig aktualisieren. Jeder Netzverknüpfungspunkt wird einer Stufe zugeordnet, je nachdem, wie sich der neue Anschluss auf die Transportaufgabe auswirkt.

Ein Baukostenzuschuss kann geringer ausfallen, wenn sich die Ansiedlung eines Verbrauchers aus Perspektive des ÜNB als sinnvoll zeigt. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Ansiedlung, sei es ein Industrieunternehmen, ein Elektrolyseur oder ein Stromspeicher, an einem bestimmten Standort weniger oder keine Zusatzkosten verursacht. Gleichzeitig kann ein geringerer Baukostenzuschuss z.B. Betreiber von Elektrolyseuren anreizen, einen Standort mit ausreichendem Angebot oder einem Überangebot an Strom auszuwählen.

Gemessen an den aktuell geplanten Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber würde laut BNetzA ein Anschlussnehmer für 600 MW Anschlussleistung bei 100 Prozent Baukostenzins einmalig rund 60 Mio. Euro und bei 20 Prozent rund 12 Mio. Euro zahlen.

Bereits vereinbarte Baukostenzuschüsse für Projekte, die bis zum Jahr 2024 oder auch noch für das Jahr 2025 abgeschlossen werden, bleiben gültig, betont die BNetzA. Das bedeutet auch, dass bereits getroffene Investitionsentscheidungen nicht durch einen Baukostenzuschuss verteuert werden.

BVES-Kritik: BNetzA setzt Signal gegen Speicherstrategie

Derzeit gibt es einen Rechtsstreit zu Baukostenzuschüssen für Batteriespeicher beim Bundesgerichtshof. Bis zu einer gegenteiligen Entscheidung ordnet die BNetzA Batteriespeicher daher aus Netzsicht weiterhin bei der Einspeicherung als Verbraucher ein, für die eine entsprechende Netzkapazität bereitgestellt werden muss.

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) zeigt sich mit Blick auf die Speicherregelungen enttäuscht über das Positionspapier der BNetzA. Statt die Baukostenzuschüsse als Hemmnis für die dringend benötigte Flexibilisierung durch Energiespeicher zu erkennen und - wie vom Bundestag gefordert - abzubauen, verschärft die BNetzA die finanziellen Hürden erheblich.

Entgegen der gesetzlichen Neuregelungen der vergangenen Jahre sowie dem erklärten politischen Willen in Bundestag und Bundesregierung, stufe die BNetzA Energiespeicher pauschal als Last und Endverbraucher ein, kritisiert der BVES. Es werde damit grob verkannt, welche Leistungen zur Stabilisierung und Flexibilisierung des Energiesystems Speicher erbringen könnten, in dem sie Überschüsse aufnehmen und bei Bedarf wieder abgeben können. Diese Doppelfunktion wird von der BNetzA schlicht ignoriert, kritisiert der Verband.

„Das Vorgehen der BNetzA, jetzt ohne Not in den gerade hochlaufenden Energiespeichermarkt reinzugrätschen, ist völlig unverständlich und steht einer der Neutralität verpflichteten Marktregulierungsbehörde schlecht zu Gesicht. Hier wird im Schatten eines laufenden Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof ein Präjudiz geschaffen, mit großen Auswirkungen auf laufende und kommende Speicherprojekte“, kritisiert Urban Windelen, BVES Bundesgeschäftsführer.

„Der Position der BNetzA zu Speichern droht in wenigen Monaten mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes die Vollbremsung und sogar die Rückabwicklung aller BKZ-Zahlungen bis hin zum Schadensersatz. Allein daher ist das aktuelle Vorgehen der obersten Regulierungsbehörde völlig unverständlich“, resümiert Windelen.


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25.11.2024

 



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