EU Kommission gibt grünes Licht für polnische Offshore-Förderung
Die EU-Kommission hat die polnische Regelung zur Unterstützung der Offshore-Windtechnologie nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Fördermaßnahme soll Polen dabei helfen, die Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen, ohne dass der Wettbewerb übermäßig verzerrt wird.
Polen setzt beim Ausbau der Offshore-Windenergie auf Differenzpreis-Modell
Die in Polen vorgesehene Beihilfe für Offshore-Windenergieprojekte soll in Form eines zweiseitigen Differenzvertrags über 25 Jahre gewährt werden, für insgesamt bis zu 100 000 Volllaststunden pro Megawatt installierter Kapazität. Dabei wird der variable Aufschlag aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem Marktpreis für Strom errechnet. Liegt der Marktpreis unter dem Referenzpreis, haben die Beihilfeempfänger Anspruch auf eine Zahlung in Höhe der Differenz. Liegt der Marktpreis über dem Referenzpreis, müssen die Beihilfeempfänger die Differenz zwischen den beiden Preisen an den Staat zahlen. Die Gesamtmittelausstattung für die bis 2030 laufende Regelung beträgt 22,5 Mrd. Euro.
Die Regelung soll in zwei Phasen umgesetzt werden. Für die erste Phase ist es vorgesehen, die Offshore-Beihilfen wegen der sehr begrenzten Projektzahl durch Ausnahme von der Auktionspflicht zu gewähren. Der Referenzpreis wird dabei auf Grundlage der Kosten administrativ festgelegt, wobei der Höchstbetrag bei 319,60 PLN/MWh (71,82 Euro/MWh) liegt. Nachdem die Projekte die erforderliche Genehmigung erhalten haben, prüft die Kommission projektspezifisch die konkrete Höhe der Betriebsbeihilfe.
In der zweiten Phase der Regelung werden die Beihilfen im Wege offener und wettbewerbsorientierter Auktionen gewährt, die ab 2025 organisiert werden. Der Referenzpreis der Projekte wird auf der Grundlage des jeweiligen Angebots festgelegt.
EU-Kommission: Polnische Offshore-Projekte würden ohne öffentliche Förderung nicht durchgeführt
Die Kommission hat die polnische Regelung für Offshore-Windenergieprojekte nach den EU-Beihilfevorschriften aus dem Jahr 2014 geprüft. Im Rahmen ihrer Bewertung kommt die Kommission dabei zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe notwendig ist und einen Anreizeffekt hat, weil die polnischen Offshore-Windenergieprojekte ohne die öffentliche Förderung nicht durchgeführt würden. Die Beihilfe ist gemäß Prüfung auch angemessen und auf das erforderliche Minimum begrenzt. Die positiven Auswirkungen der Maßnahme, insbesondere die positiven Auswirkungen auf die Umwelt, fallen stärker ins Gewicht als ihre etwaigen negativen Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen. Polen habe sich ferner verpflichtet, eine Ex-post-Bewertung durchzuführen und die Merkmale der Regelung so zu evaluieren, so die Kommission.
Insgesamt ist die polnische Regelung nach Einschätzung der EU-Kommission mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar, da sie im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal Projekte für Offshore-Windparks fördert. Dies werde den Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien durch die Offshore-Windtechnologie in Polen erleichtern und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.
„Wir hoffen, dass es in Zukunft viele solcher Initiativen geben wird, die einen Beitrag zum Grünen Deal der EU zu leisten, ohne dass der Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig verzerrt würde“, begrüßt die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager die polnische Regelung.
© IWR, 2021
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