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Bremerhaven will Offshore-Terminal – BUND klagt

Bremen – Zu Beginn dieser Woche ist der Planfeststellungsbeschluss für den geplanten Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) erlassen worden. Für 180 Millionen Euro soll eine neue Hafeninfrastruktur für Offshore-Windkraftanlagen gebaut werden. Jetzt steht aber auch fest, dass Naturschützer gegen das Projekt klagen werden.

Dies hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angekündigt. Nach der Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses sieht sich die Umweltschutzorganisation in zentralen Kritikpunkten bestätigt.

Bürgermeister Grantz: Land Bremen als wichtigstes Windenergie-Cluster Deutschlands

Der OTB Bremerhaven wird eine Kajenlänge von 500 Metern und eine direkt angeschlossene Logistikfläche von 25 Hektar haben. Notwendig ist er für den Umschlag von Komponenten von Offshore-Windkraftanlagen mit einem Gewicht von mehreren hundert Tonnen und von Rotorblättern mit einer Länge von mehr als 60 Metern. Diese werden in Bremerhaven von Herstellern wie Senvion oder Adwen hergestellt. Die Inbetriebnahme des OTB ist für das Jahr 2019/2020 geplant. Als Betreiber der Umschlagsanlage steht die Bremer BLG Logistics Group bereit.

Am Montag bezeichnete Bremerhavens Oberbürgemeister Melf Grantz (SPD) den Beschluss der senatorischen Behörde für Umwelt, Bau und Verkehr als Planfeststellungsbehörde als „hervorragende Nachricht für den Wirtschaftsstandort“. Mit dem Planfeststellungsbeschluss sei nun auch an weitere Investoren ein deutliches Signal gesetzt, dass Bremerhaven und das Land Bremen sich als das wichtigste Windenergie-Cluster in Deutschland an der Spitze dieser Zukunftsbranche platziere, so Grantz.

BUND: Senats-Gutachten unterstellen „märchenhaftes“ Wachstum für Bremerhaven

Doch aus Sicht des BUND handelt es sich bei dem OTB „unstreitig“ um einen „schweren Eingriff in das Weserwatt im Naturschutzgebiet Luneplate“, zugleich europäisches Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Gebiete. Ein solcher Eingriff sei grundsätzlich unzulässig und höchstens im Wege einer Ausnahmeprüfung unter besonderen Umständen zu gestatten.

Deshalb stehen laut BUND die Ausnahmegründe im Fokus der Betrachtung, also die Sinnhaftigkeit des OTB-Konzeptes und die Bedarfsbegründung für den Offshore-Hafen. Seit Monaten zeichne sich ab, dass genau die nicht mehr gegeben ist.

Die Gutachten des Senats würden von „völlig unrealistischen Grundannahmen“ ausgehen und rechneten Marktpotenziale herbei, die ein „märchenhaftes“ Wachstum des Standortes Bremerhaven bedeuten würden, so der BUND. Die Realität sieht laut BUND ganz anders aus: Seit mindestens zwei Jahren verliere Bremerhaven nicht nur Marktanteile, sondern habe mit Firmenschließungen und Arbeitsplatzverlusten zu kämpfen, so die Kritik.

© IWR, 2015

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04.12.2015

 



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