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Offshore-Windenergie: Bundestag verabschiedet neue Haftungsregeln

Berlin – Der Bundestag hat mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition die neuen Haftungsregeln bei einem verspäteten Netzanschluss von Offshore-Windparks verabschiedet. Demnach haften die Übertragungsnetzbetreiber, wenn der Netzanschluss nicht wie geplant umgesetzt werden kann, wobei deren Haftung begrenzt und durch eine zusätzliche Umlage auf die Stromverbraucher abgefedert wird. Bei Überschreiten einer bestimmten Höchstgrenze und bei vom Netzbetreiber nicht verschuldeten Schäden sollen die Kosten über eine "Entschädigungsumlage" auf die Stromverbraucher abgewälzt werden. Diese neue Entschädigungsumlage wird auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei einem durchschnittlichen Strompreis eines Haushaltskunden von 24 Cent pro Kilowattstunde werde es durch die Entschädigungsumlage zu einer Erhöhung des Strompreises um ein Prozent kommen, hatte die Regierung in der Begründung ihres Gesetzentwurfs erklärt.

FDP: Entschädigungsumlage für drei oder vier Jahre

Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) warf im Rahmen der Bundestagsdebatte im Vorfeld der Abstimmung den Grünen vor, gegen die Energiewende zu sein. Es gehe jetzt um Milliarden-Investitionen und die Nutzung der Windenergie auf hoher See. Aber das zur Beratung und Beschlussfassung anstehende dritte Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften werde von den Grünen abgelehnt. "Halten wir fest: Die Grünen sind gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien, sie sind gegen Offshore-Windenergie. Das ist das wahre Gesicht der Grünen in der deutschen Energiepolitik", sagte Rösler. Er räumte ein, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien Geld kostet. Wer Atomkraftwerke abschalten wolle, brauche Ersatzkapazitäten. "Aber wir teilen die Belastungen gerecht auf", versicherte der Minister, der Windparkbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber und Verbraucher nannte. Man habe dafür gesorgt, dass die Belastungen für die Bürger gedeckelt würden. Klaus Breil (FDP) ergänzte, er gehe davon aus, dass die Entschädigungsumlage nur für drei oder vier Jahre erhoben wird.

Grüne kritisieren Schäden in Milliardenhöhe und Industrie-Befreiungen

An Schilda fühlte sich Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) erinnert: "Das ist Schilda live. In der Nordsee werden Windparks gebaut, wo kein Netzanschluss ist, und wo ein Netzanschluss ist, haben wir keine Windparks." Krischer bescheinigte der Regierung, ein Chaos mit Schäden in Milliardenhöhe angerichtet zu haben. Die Folgen der Regierungspolitik könne man in Niedersachsen beobachten, wo bereits Arbeitsplätze verlorengingen. Nach der Fotovoltaik mache die Koalition jetzt eine zweite erneuerbare Energie kaputt. Andererseits würden der Industrie Befreiungen erteilt wie "Kamelle im Kölner Karneval".

Stiftung Offshore-Windenergie einen Schritt weiter: Finanzierung sicherstellen

Die Stiftung Offshore-Windenergie erklärte die neuen Haftungsregeln zu einem entscheidenden Meilenstein in der Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Bau der Stromnetze in Nord- und Ostsee. "Wir begrüßen das vom Bundestag verabschiedete Gesetz, da es die Möglichkeit bietet, den bisherigen Defiziten bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks und den daraus resultierenden Schwierigkeiten mit einem Gesamtansatz zu begegnen. Wir setzen nun auf eine zügige Zustimmung durch den Bundesrat noch im Dezember 2012", so Jörg Kuhbier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Offhsore-Windenergie. Allerdings sei vollständig unklar, wie die anstehenden Netzausbaumaßnahmen finanziert werden sollen. "Ohne eine schnelle Lösung des Finanzierungsproblems von TenneT droht jede gesetzliche Regelung ins Leere zu laufen", mahnt Jörg Kuhbier. "Aus Sicht der Stiftung Offshore-Windenergie ist ein temporäres Engagement der KfW bei der Finanzierung der nächsten drei bis vier Offshore-Netzanbindungssysteme zwingend erforderlich", so Kuhbier weiter.

30.11.2012

 



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