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Wind auf See: Entwurf zum Flächenplan Offshore Windenergie 2019 veröffentlicht

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Hamburg - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 und die Entwürfe der Umweltberichte im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung veröffentlicht. Er dient als Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Windenergie auf See sowie der zugehörigen Netzanbindungen.

Die Flächenentwicklungsplanung bildet die Grundlage für die Voruntersuchung und Ausschreibung der Flächen für die Nutzung der Offshore Windenergie. „Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans und die Entwürfe der Umweltberichte berücksichtigen die Stellungnahmen von Behörden sowie die Äußerungen und Hinweise der Öffentlichkeit aus der frühen Beteiligung“, so Dr. Nico Nolte, Leiter der Abteilung Ordnung des Meeres des BSH, anlässlich der Veröffentlichung.

Der Flächenentwicklungsplan, der nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum 30. Juni 2019 aufzustellen ist, wird für die Jahre nach 2026 Flächen festlegen, auf denen künftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Das BSH legt zugleich fest, wie und wann diese Flächen an das landseitige Stromnetz angebunden werden. Die Flächen befinden sich in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee und im Küstenmeer des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Behörden können bis zum 03.12.2018 und die Öffentlichkeit kann bis zum 03.01.2019 zu den Entwurfsdokumenten Stellung nehmen.

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29.10.2018