Validierung der Standortgüte: Windguard bietet neue Dienstleistungen rund um die FGW TR 10
Varel - Die Technische Richtlinie TR 10 der FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien definiert technische Verfahren zur Ermittlung des Standortertrags. Zwei Unternehmen der Windguard-Gruppe haben sich für zukünftige Aufgaben gerüstet, die aus der TR 10 der FGW resultieren.
Martin Strack von der Deutschen Windguard Consulting GmbH sowie Dr. Gerrit Eilers und Juan Maria Campos von der Windguard Certification GmbH haben jetzt vom FGW-Beirat „EEG-Kategorisierung“ die Zulassung erhalten, die Zuordnung der Statuscodes von Windenergieanlagen (WEA) zu den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierten Verfügbarkeitskategorien zu validieren und entsprechende Konformitätsbescheinigungen auszustellen.
Die Standortgüte ist nach 5, 10 und 15 Jahren Betriebsdauer einer WEA auf Basis von Betriebsdaten zu überprüfen. Wichtiger Faktor sind dabei Zeiträume, in denen die Anlage keine Energie geliefert hat. Ursachen für solche Ausfallzeiten werden über die seitens des WEA-Herstellers definierten Statuscodes gespeichert, die jeweils einer der in der TR 10 festgelegten fünf Kategorien zugeordnet sein müssen. Die Validierung dieser Zuordnung gemäß Kapitel 3.4 der TR 10 ist ausschließlich den von der FGW zugelassenen Personen vorbehalten.
© IWR, 2026
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19.07.2021




