Private Haushalte bleiben auf der Strecke: Vom Koalitionsvertrag zur Realität - Bundesregierung kann vollmundige Versprechen nicht einhalten
Berlin - Vor der Bundestagswahl und im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurden zahlreiche Änderungen angekündigt – darunter u.a. die Abschaffung des Heizungsgesetzes, eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sowie die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Doch zentrale Versprechen werden bisher nicht eingehalten – insbesondere für private Haushalte.
Vieles wurde vor der Bundestagswahl in den blauen Himmel versprochen und im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigt. Doch weder wird das Heizungsgesetz wie angekündigt abgeschafft, noch die Stromsteuer für Privathaushalte von aktuell 2,05 Cent pro Kilowattstunden (kWh) auf das europäische Mindestmaß (0,1 ct/kWh) reduziert. Die versprochene Absenkung der Stromkosten für alle um mindestens 5 ct pro kWh ist nach dem aktuellen Haushaltsentwurf wohl vom Tisch. Dem Klima- und Transformationsfonds droht sogar eine Zweckentfremdung.
Im Koalitionsertrag von CDU/CSU und SPD heißt es ursprünglich: "Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren."
Doch die Ankündigung entpuppt sich nun als Luftnummer. Nach aktuellem Haushaltsentwurf scheint die versprochene Stromsteuersenkung ausschließlich für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen zu sein. Private Haushalte bleiben außen vor. Die pauschale Entlastung um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde für alle, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, wird damit nicht eingelöst.
Zur Gasspeicherumlage steht im Koalitionsvertrag: "Wir gehen mit dem Strompreispaket einen großen Schritt, um wettbewerbsfähige Energiepreise für die Industrie zu gewährleisten. Die Gasspeicherumlage werden wir abschaffen." Tatsächlich ist geplant, die bisher verursachergerecht über den Gaspreis von Endkunden finanzierte Umlage künftig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu bezahlen. Das wäre eine Zweckentfremdung, denn der KTF ist laut seiner gesetzlichen Grundlage ein Sondervermögen zur Förderung von Klimaschutz, Energiewende und nachhaltiger Transformation der Wirtschaft.
Er unterstützt Projekte, die zur Erreichung der Klimaziele und zur Transformation der deutschen Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit beitragen sollen.
Gespeist wird der KTF hauptsächlich aus dem Europäischen Emissionshandel und der nationalen CO2-Bepreisung. Gefördert werden sollen damit Zukunftstechnologien, der Ausbau Erneuerbarer Energien, die energetische Gebäudesanierung und der Klimaschutz im Verkehr.
Die Finanzierung fossiler Gasspeicher-Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung von Erdgas über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) widerspricht nach Ansicht von Kritikern dem eigentlichen Zweck des Fonds. Es wirkt so, als wolle die Bundesregierung unter Führung von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) energiepolitisch einen Schritt zurückgehen und durch die Subventionierung fossilen Gases diesen Energieträger langfristig im zukünftigen Energiesystem halten und verankern.
Wenn die Bundesregierung allerdings an Umsetzungsdefiziten festhält und die vollmundigen Versprechen weiterhin nicht einlöst, droht ein erheblicher Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger. Eine Entwicklung, die das politische Klima belastet und die Umsetzung dringend notwendiger Klimaschutzmaßnahmen erschwert.
© IWR, 2026
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