Meilenstein: M.O.E. als Messstelle gemäß Bundes-Immissionsschutz-Gesetz benannt

Itzehoe - Das schleswig-holsteinische Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat das Prüflabor von M.O.E. als Messstelle gemäß §29b des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) benannt. Damit ist die bisherige Einschränkung aufgehoben, akustische Untersuchungen nur für Windenergieanlagen bei den Behörden vorlegen zu können. M.O.E. führt nun vollumfängliche Prüfungen nach der Gruppe V, Modul Immissionsschutz durch und kann damit auch für Betreiber von z.B. technischen Anlagen und Gewerben oder Sport- und Freizeitanlagen bundesweit Geräuschmessungen durchführen.
Die Benennung als Messstelle durch das LLUR bestätigt die technische Fachkenntnis der Mitarbeiter des Prüflabors und befähigt zur Durchführung von Messaufgaben nach §§ 26, 28 BImSchG. Neben der Akkreditierung nach DIN EN ISO/ISO 17025 ist sie eine notwendige Voraussetzung für die Anerkennung durch die Behörden. Nach der Erweiterung der Akkreditierung des Prüflabors durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erreicht M.O.E. mit dieser Benennung einen weiteren bedeutenden Meilenstein, so das Unternehmen. M.O.E. ist außerdem akkreditierte Zertifizierungs- und Inspektionsstelle im Bereich Netzintegration von dezentralen Erzeugungseinheiten.
© IWR, 2025
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06.05.2019