BUND und SFV verschärfen Klage: Bundesregierung lässt Klimaschutz schleifen
Die neue Bundesregierung hat nach Einschätzung von BUND und SFV einen schwachen Auftakt zum Klimaschutz hingelegt. Zuletzt bescheinigte der Expertenrat für Klimafragen (ERK) ihrem Koalitionsvertrag „keinen nennenswerten positiven Impuls“ zum Erreichen der Klimaziele. Zu einem ähnlichen Urteil kommen auch der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Angesichts der ernüchternden Entwicklung untermauern die beiden Vereine ihre im Herbst 2024 noch gegen die Klimapolitik der alten Bundesregierung eingereichte Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht mit weiteren Argumenten.
Laut Grundgesetz deutlich mehr Schutz nötig
Ein aktueller ergänzender Schriftsatz, eingereicht von SFV und BUND, nimmt das jüngste Gutachten des ERK sowie den neuen Artikel 143h im Grundgesetz unter die Lupe. Er kommt zum Schluss, dass auch die schwarz-rote Koalition der Klimakrise nicht angemessen begegnet.
BUND-Vorsitzender Olaf Bandt betont: „Die jüngsten Entwicklungen zum Klimaschutz bestätigen leider unsere Befürchtungen. Auch die neue Bundesregierung bleibt gefährlich ambitionslos. Sie plant bisher keine ausreichenden Maßnahmen, um das Ruder beim Klimaschutz herumzureißen. Die deutschen Klimaziele werden verfehlt, das 1,5-Grad-Limit sowieso.“
Aus Sicht der Verbände fehlt nicht nur der politische Wille – entscheidende Vorgaben im Klimaschutzgesetz wurden sogar abgeschwächt. So entfällt etwa die Pflicht, in einzelnen Sektoren nachzusteuern, wenn dort Klimaziele verfehlt werden. Auch die im Grundgesetz verankerte Zweckbindung des Sondervermögens zur Klimaneutralität bis 2045 (Artikel 143h) reiche nicht aus. Das Grundgesetz fordere weit mehr: nämlich aktives Handeln zum Schutz der Lebensgrundlagen, betonen SFV und BUND. Das ohnehin knappe CO2-Budget lasse keinen Aufschub zu.
Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV, warnt: „Die Klimakrise rast, doch Deutschland hinkt seinen eigenen, viel zu schwachen Klimazielen hinterher. Das ist ein ungeheuerliches Versagen! Das Grundgesetz verpflichtet uns zum Schutz unserer Lebensgrundlagen, und das bedeutet ‚Jetzt Handeln – und zwar deutlich schneller‘!“
Klimaschutz ist Menschenrecht
BUND und SFV betonen, dass die Klimakrise immer größere Risiken für Menschen und Umwelt birgt. „Klimaschutz ist Menschenrecht. Die Verfassung verpflichtet die Bundesregierung, unsere Rechte und Freiheiten durch wirksame Klimapolitik und ausreichende Ziele zu wahren“, erklären sie. Doch die derzeitigen Maßnahmen genügten nicht. Deshalb hatten BUND und SFV zusammen mit vier Einzelklagenden bereits im vergangenen Herbst Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Ein weiteres Signal kommt aus Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat auf Antrag des BUND ein Verfahren zur Pflicht der Bundesregierung, Sofortprogramme aufzulegen, ausgesetzt – bis das Bundesverfassungsgericht das neue Klimaschutzgesetz geprüft hat. Ein Rechtsgutachten von Prof. Felix Ekardt für den SFV, das in Kürze vorgestellt wird, warnt ebenfalls davor, dass die aktuelle Debatte um das Sondervermögen die Bedeutung rascher Klimaneutralität weitgehend verkennt.
Verfassungsbeschwerde Teil einer breiteren Initiative
Die laufende Verfassungsbeschwerde ist Teil einer breiteren juristischen Initiative: Fünf Umweltverbände – darunter neben SFV und BUND auch die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace und Germanwatch – klagen gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik und insbesondere gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes.
© IWR, 2025
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