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Energieversorger reichen weitere Klage gegen Eon-RWE Deal ein

© Mainova© Mainova

Frankfurt am Main - Die Mainova AG hat jetzt eine zweite Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die Fusion von RWE und Eon eingelegt. Wie weitere zehn Kläger will Mainova den faktischen Wegfall des Wettbewerbes zwischen den beiden größten deutschen Energieversorgern RWE und Eon nicht hinnehmen, teilte das Unternehmen mit.

Die Mainova AG und zehn weitere Energieversorgungsunternehmen (EVU) haben vor dem europäischen Gericht eine weitere Nichtigkeitsklage gegen den Zusammenschluss von RWE und Eon eingereicht. Mit der neuen Klage greifen die Unternehmen die Entscheidung der Kommission an, Eon die Assets Vertrieb, Netz und innovative Geschäfts zuzuschlagen.

Klage gegen Zuschlag von Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft an Eon

Im Rahmen der Großfusion von RWE und Eon wurde RWE die Wertschöpfungsstufe Erzeugung mit allen wesentlichen Eon-Assets in diesem Bereich zugeschlagen. Im Gegenzug hat Eon mit der ehemaligen RWE-Tochter Innogy die Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft erhalten. Beides wurde von der Kommission gebilligt (Fall M.8871 / Fall M.8870).

Nachdem sich Mainova bereits im Mai 2020 zusammen mit zehn weiteren Energieversorgungsunternehmen (EVU) gegen die Bündelung sämtlicher Erzeugung bei RWE gewandt hat, greift die heute (01.02.2021) beim Europäischen Gericht (EuG) eingereichte Nichtigkeitsklage den zugunsten von Eon verabredeten Zuschlag der Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft an.

EVU sehen fairen Wettbewerb und Liberalisierung des Energiemarktes konterkariert

„Mit dem RWE-Eon Deal entsteht ein anorganisch gewachsenes Oligopol aus nationalen Champions mit marktdominanter Stellung. Allein für Eon sind damit immense Vorteile aufgrund der dann hohen Kundenzahl, des enormen Netzbesitzes und der starken Einkaufsmacht verbunden. Zudem wird durch die gleichzeitige Beteiligung von RWE an Eon darüber hinaus eine gewaltige, gemeinsame Erzeugungs- und Vertriebseinheit geschaffen“, erklärte der Mainova-Vorstandsvorsitzende Dr. Constantin H. Alsheimer. Diese Transaktion, bei der künstlich geschaffene und miteinander verflochtene Konzerne entstünden, konterkariere den fairen Wettbewerb und die Liberalisierung des Energiemarktes. „Die Folgen sind erhebliche Nachteile für die lokalen und regionalen Energieversorger und vor allem für den Verbraucher“, so Alsheimer weiter.

Was aus Sicht der Fusionsparteien ein Befreiungsschlag aus der Bedrängnis war, in die beide Unternehmen durch den Atom- und Kohleausstieg geraten waren, sei ein empfindlicher Rückschritt für den Wettbewerb. Er berge große Gefahren insbesondere für die deutschen Endverbraucher von Strom und Gas. Die von der Kommission freigegebene Fusion dürfe keinen Bestand haben, fordert Mainova.

Klagen streben erneute fusionsrechtliche Prüfung durch die EU-Kommission an

Die Mainova Ag betont, dass sie- ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen, Verbände und Personen - den Eon RWE-Deal von Anfang an kritisch verfolgt hat und ihre Bedenken gegen die von RWE und Eon verabredete Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen zweier nationaler Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes vorgetragen hat. Das jeweilige Ziel der insgesamt 22 Nichtigkeitsklagen ist es, die Freigaben der RWE Eon-Fusion für nichtig erklären zu lassen.

Nichtigkeitsklagen richten sich darauf, die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Unionsorgane zu überprüfen. Auch die Freigabeentscheidungen im Rahmen der Fusionskontrolle unterliegen gerichtlicher Kontrolle. Sollten die Klagen Erfolg haben, holt das Europäische Gericht die Freigabeentscheidung der EU-Kommission zurück und die Kommission müsste unter Berücksichtigung der Wertungen des Gerichts in eine erneute fusionsrechtliche Prüfung des Vorhabens einsteigen.

Bei den klagenden Energieversorgungsunternehmen handelt es sich um: Eins Energie in Sachsen GmbH & Co. KG, Enercity AG, EnergieVerbund Dresden GmbH, GGEW AG, Mainova AG, Naturstrom AG, Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, EVH GmbH, GWS Stadtwerke Hameln GmbH, Stadtwerke Leipzig GmbH sowie TEAG Thüringer Energie AG.


© IWR, 2021


01.02.2021

 



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