Neues EEG im Bundestag - Stimmen von Verbänden
Der Bundestag hat in der letzten Woche das erste Mail über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) beraten. Im Anschluss an die Erörterung wurde der EEG-Entwurf zusammen mit dem Regierungsentwurf „zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“ und einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des EEG zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.
BDEW: Mehr Ausschreibungen - bessere Flächenverfügbarkeit - stärkerer PV-Ausbau
Aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellt der Entwurf der EEG-Novelle an vielen Stellen die richtigen Weichen. Im Kern kritisiert der BDEW jedoch vier Punkte. Zum einen sieht der Verband die Gefahr, dass der Ausbaupfad für Erneuerbare Energien (EE) vor dem Hintergrund der diskutierten Anhebung des 2030er EU-Klimaziels von 40 auf 55 Prozent sowie des Hochlaufs von Wasserstoff und Elektromobilität zu niedrig ist. „Die Novelle muss hier flexible Regelungen vorsehen, um bei allen sich ändernden Rahmenbedingungen nachsteuern zu können“, fordert die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae und plädiert für eine deutliche Anhebung der jährlichen Ausschreibungsmengen. Aus deutlich zu zaghaft stuft Andreae die Regelungen zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Flächenverfügbarkeit ein. Der geplante Kooperationsausschuss zur verstärkten Zusammenarbeit von Bund und Ländern sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, ein Kooperationsmechanismus mit mehr Verbindlichkeit wäre hier aber zielführender. Beim Ausbau der Photovoltaik reichen die vorgesehenen Maßnahmen aus BDEW-Sicht nicht aus, um die in der Novelle vorgesehene Verdopplung der installierten Leistung auf 100 GW in den kommenden zehn Jahren zu erreichen. Insbesondere die Aufdach-PV müsse deutlich gestärkt werden, z.B. durch eine Umlagebefreiung bis 30 kWp und eine Wahlmöglichkeit zwischen Eigenversorgung und Volleinspeisung. Für die Erreichung der Ausbauziele müsse gleichzeitig gewährleistet werden, dass ausgeförderte Bestandsanlagen und deren Standorte erhalten bleiben. Wichtig sei auch, bestehende Windenergie-Standorte für das Repowering zu erhalten.
BNE: Rahmenbedingungen für Erneuerbare-Energien zukunftsfähig gestalten
Der Bundesverband neue Energiewirtschaft (BNE) betont, die EEG-Novelle als Chance zu nutzen und die Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien auf die Zukunft auszurichten. „Hierzu sollten die marktlichen Rahmenbedingungen für PPAs verbessert und das EEG selbst stärker auf Innovationen ausgerichtet werden“, so BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Auch Busch fordert, die Erneuerbare-Energien-Zielsetzung für 2030 bereits im Rahmen der Novelle auf den Green-Deal auszurichten.
Der BNE betont, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien auch den Menschen vor Ort zu Gute kommen sollte. Der Verband begrüßt daher die geplante Beteiligung der Gemeinden an den Einnahmen von Windparks und bringt eine Übertragung dieses Ansatzes auf Freiland-PV-Anlagen ins Spiel. In Bezug auf den Weiterbetrieb der Ende 2020 aus der EEG-Vergütung fallenden Windenergie-Anlagen schlägt der BNE vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schieflage am Strommarkt eine Übergangslösung vor. Je mehr Anlagen jetzt trotz der gefallenen Marktwerte erhalten bleiben, desto mehr können dann später bei sich erholenden Marktwerten PPA-Verträge abschließen, so der BNE.
BUND, BEE und BBEn für mehr Bürgerenergie
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) haben anlässlich der ersten Lesung der EEG-Novelle noch einmal auf die Bedeutung der Stärkung der Bürgerenergie hingewiesen. Nur mit einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien und einer umfassenden Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger seien die Klimaziele der Bundesregierung und des Pariser Abkommens noch erreichbar.
© IWR, 2020
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