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Verband fordert Beibehaltung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien

Berlin – In Brüssel treffen sich die EU-Energieminister zu einer informellen Tagung, bei der es auch um einen Kern der Energiewende-Rahmenbedingungen geht. Laut Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht es darum, wie der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien im Stromsektor in Zukunft geregelt wird.

Laut dem Bundesverband geht es um die Abregelungsreihenfolge und Kompensation der Erneuerbaren-Kraftwerke sowie um den Einspeisevorrang für regenerative Energien. Ebenso wie die Europäische Kommission hätten sich große Teile des Europäischen Parlaments für die grundsätzliche Beibehaltung des EE-Einspeisevorrangs ausgesprochen. Dieser Forderung schließt sich der BEE an.

Einspeisevorrang erneuerbarer Energie ist Grundlage für Investitionssicherheit

Der Einspeisevorrang regelt die vorrangige Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in die elektrischen Netze in Europa. BEE-Geschäftsführer Dr. Peter Röttgen hält fest: „Dieser ist notwendig, solange erneuerbare Energien mit konventionellen Kraftwerkskapazitäten ohne faire Marktbedingungen im Wettbewerb stehen." Derzeit wird über diese Regelungen im Rahmen des Clean Energy Package auf europäischer Ebene verhandelt. In diesem werden die Regularien, Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung in der Europäischen Union festgelegt. Neben dem Einspeisevorrang werden die Minister auch über die Abregelungsreihenfolge und Kompensation der abgeregelten erneuerbare Energien Anlagen sprechen. Im Detail geht es dabei um die Reihenfolge von Kraftwerken in Situationen, in denen zu viel Strom im Netz ist. Nach jetziger Rechtslage müssten die Kohle- und Kernkraftwerke den erneuerbaren Energien weichen und ihre Produktion herunterregeln. In der Praxis sei jedoch häufig das Gegenteil der Fall, so der BEE. Röttgen fordert: „Kohle- und Kernkraftwerke sind grundsätzlich zuerst abzuschalten und wenn es dennoch zu einer Abschaltung von erneuerbare Energien-Anlagen kommt, ist eine Kompensation unerlässlich.“ Das sichert die optimale Nutzung aller Arten erneuerbarer Energie und sei Grundlage für die Investitionssicherheit, so der BEE-Geschäftsführer.

Wärmewende in Schwung bringen: CO2-Komponente auf die Energiesteuer

Eine weitere Forderung des BEE ist im Hinblick auf die Bundestagswahl am kommenden Sonntag die Einführung einer Energiesteuer mit CO2-Komponente. Es gebe bislang im Wärmemarkt nicht die richtigen Anreize, moderne Technologien und erneuerbare Energie einzusetzen, erklärte Röttgen dazu. Um das zu ändern, hat Prognos im Auftrag des BEE einen Lösungsvorschlag erarbeitet. Im Ergebnis wird die Ergänzung der Energiesteuer um eine CO2-Komponente inklusive eines Rückerstattungsmodells vorgeschlagen. Eine vollständige Rückvergütung der zusätzlichen Steuereinnahmen an die Haushalte ist Teil dieser Lösung. Die CO2-Bepreisung soll eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien belohnen. Je mehr Emissionen eingespart werden, desto mehr Geld verbleibt unterm Strich beim Verbraucher“, erklärte Röttgen. Kalkuliert wurde die Studie mit einer zusätzlichen CO2-Komponente für den Wärmebereich in Höhe von 25 Euro pro Tonne CO2, die sich nur auf Wohngebäude ab dem Jahr 2020 auswirkt. Diese Komponente mache demnach maximal 0,6 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens aus und bedeuten staatliche Einnahmen von rund 3,4 Mrd. Euro pro Jahr, die aber vollständig rückvergütet werden sollen.

© IWR, 2017


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20.09.2017

 



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