Systemstabilität: ÜNB schreiben Kapazitätsreserve für dritten Erbringungszeitraum aus
© Adobe Stock / FotoliaBayreuth, Berlin, Dortmund, Stuttgart - Mit der Kapazitätsreserve soll gemäß § 13e des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) seit dem Winterhalbjahr 2020/2021 außerhalb des Strommarktes eine Reserveleistung in einer Größenordnung von 2.000 MW (2 GW) gebildet werden.
Die ÜNB haben jetzt die Ausschreibung für die 2 GW Kapazitätsreserve für den dritten Erbringungszeitraum (01.10.2024 bis 30.09.2025) gestartet. An der Ausschreibung können Betreiber von Erzeugungsanlagen und Speichern sowie Anbieter regelbarer Lasten teilnehmen, sofern ihre Anlagen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Gebote sind bis zum 1. Dezember 2023 möglich. Die Zuschläge erfolgen bis Mitte Februar 2024.
Die Reserveleistung kann von Erzeugungsanlagen, Speichern sowie regelbaren Lasten vorgehalten werden. Die Kapazitätsreserve wird benötigt, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz in der Stromversorgung zu stützen und auf diese Weise das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch zu erhalten. Zur Bildung der Kapazitätsreserve führen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW ein gemeinsames Beschaffungsverfahren durch.
Die in der Kapazitätsreserve vorgehaltenen Anlagen stehen dem Strommarkt nicht direkt zur Verfügung. Um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken kann die Kapazitätsreserve im Fall außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Situationen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit bis zu zwölf Stunden Anlaufzeit aktiviert werden, wenn an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen können, soweit möglich, von den ÜNB auch zur Behebung von Netzengpässen (dann als sogenannte Netzreserve) eingesetzt werden.
- © IWR, 2024
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01.09.2023