Online-Seminar: Windenergieplanung mit den neuen Regionalplänen in Schleswig-Holstein
© CloriusHusum - Seit der Verabschiedung der neuen Regionalpläne Windenergie in Schleswig-Holstein im Dezember 2020 können Planer und Projektierer ihre Windpark-Projekte wieder planen, ohne auf eine Ausnahmegenehmigung hoffen zu müssen. Wer repowern will, sieht sich allerdings mit Hindernissen konfrontiert, wenn der Windpark jetzt außerhalb eines Vorranggebietes liegt.
Die Erneuerbare-Energien-Cluster von Hamburg und Schleswig-Holstein, EEHH und EE.SH, haben vor diesem Hintergrund im Rahmen der Veranstaltungsreihe Windwert aktuell, Ende Mai zu einem Online-Seminar eingeladen, bei dem erste Erfahrungen mit den neuen Windenergie-Regionalplänen in Schleswig-Holstein aus rechtlicher Sicht und aus Sicht der Landesplanung auf der Agenda standen. An dem Seminar haben 110 Interessierte teilgenommen.
Im Fokus der Veranstaltung standen die Fragen, wie die neuen Pläne angewendet werden und wie mit den 995 Windenergieanlagen umgegangen werden kann (rund ein Drittel des gesamten Windenergiebestandes in Schleswig-Holstein), die jetzt außerhalb von Vorranggebieten liegen? Ulrich Tasch von der Landesplanung im schleswig-holsteinischen Innenministerium und der auf erneuerbare Energien spezialisierte Rechtsanwalt Markus Sawade von der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner aus Kiel erläuterten mögliche Ermessensspielräume aus der Perspektive der Behörden, der Gemeinden, der Planungs-Unternehmen und der juristischen Praxis.
Speziell zum Thema Zielabweichungsverfahren, über das in seltenen Fällen Windparks außerhalb von Vorranggebieten genehmigt werden können, sagte Ulrich Tasch, dass solche Abweichungen nur in wenigen Ausnahmefällen geprüft werden könnten. Möglich sei dies, wenn es sich zum Beispiel um wirklich innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze von landesweiter Bedeutung mit Alleinstellungsmerkmalen handelt, so Tasch.
Mit Blick auf die Möglichkeiten von Gemeinden, die Planung von Windparks auf ihrem Gebiet zu steuern, merkte Rechtsanwalt Sawade an, dass einige Gemeinden in ihrer Bauleitplanung eine Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen festlegen, obwohl höhere Anlagen wirtschaftlicher seien und Kriterien des Denkmal- und Landschaftsschutzes ja schon in der Auswahl der Vorranggebiete berücksichtigt würden. Das frühere Argument der störenden Blinklichter falle mit der bedarfsgerechten Nachtbefeuerung ohnehin weg. Es sei daher wichtig, das Gespräch mit Gemeindevertretern zu suchen und gemeindliches Einvernehmen herzustellen, zum Beispiel über einen städtebaulichen Vertrag. Außerdem gebe es Möglichkeiten, die Gemeinden finanziell am Betrieb des Windparks zu beteiligen, die auch im Erneuerbare-Energie-Gesetz ausdrücklich genannt würden, so Sawade weiter.
Ein Mitschnitt der Veranstaltung ist abrufbar über die Webseite der EE.SH.
© IWR, 2024
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