Kohleausstieg: Sieben Braunkohle-Blöcke von RWE und der LEAG endgültig abgeschaltet
Um die Stromversorgung in der Energiekrise zu sichern und um Erdgas einzusparen, hat die Bundesregierung im Rahmen des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes zeitlich befristet bis Ende März 2024 eine Reihe von Kraftwerken aus der Versorgungsreserve geholt. Mit dem Auslaufen der befristeten Marktrückkehr zum 31. März 2024 endet jetzt für sieben Kraftwerksblöcke der Kraftwerksbetreiber RWE und LEAG mit einer Gesamtleistung von rund 3.100 MW der Betrieb. Neben den RWE- und LEAG-Braunkohle-Blöcken wurden zum Monatsende darüber hinaus acht Steinkohle-Kraftwerksblöcke mit einer Leistung von insgesamt rund 1.300 MW vom Netz genommen. Laut Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundeswirtschaftsministerium ist wegen der Stilllegungen kein Versorgungsengpass zu erwarten.
Betriebsbereitschaft endet am 31. März: RWE nimmt 2.100 Megawatt dauerhaft vom Netz
Der Kraftwerksbetreiber RWE Power hat zum 31. März 2024 im Rheinischen Revier fünf weitere Kraftwerksblöcke endgültig abgeschaltet. Die Stilllegung von insgesamt 2.100 MW ist laut RWE ein weiterer Schritt im Rahmen des Kohleausstiegs, den der Energiekonzern bis 2030 abschließen will. Die betroffenen Kraftwerkseinheiten stehen an den Standorten Grevenbroich-Neurath und Bergheim-Niederaußem. Die Bundesregierung hatte ihre Laufzeit vorübergehend verlängert, um die Stromversorgung in der Energiekrise abzusichern und Erdgas einzusparen.
Die jetzt stillzulegenden 300-MW-Blöcke Neurath C sowie Niederaußem E und F hatten einige Jahre in der Sicherheitsbereitschaft gestanden. Nach Anordnung des Bundes waren sie für eine längere Laufzeit instandgesetzt worden. Ab Oktober 2022 standen sie dem Strommarkt wieder zur Verfügung. Die beiden 600-MW-Blöcke Neurath D und E sollten gemäß Kohleausstiegsgesetz Ende 2022 vom Netz gehen. Aufgrund der Gasmangellage ist dieser Schritt dann bis Ende März dieses Jahres ausgesetzt worden. Die 600er-Blöcke sind seit 1975 bzw. 1976 in Betrieb, die 300er-Blöcke sind 1970 und 1971 (Niederaußem E und F) sowie 1973 (Neurath C) ans Netz gegangen.
Insgesamt hat RWE seit Ende 2020 bereits 12 Braunkohlekraftwerksblöcke mit einer Gesamtleistung von 4.200 MW stillgelegt. Zusätzlich wurde Ende 2022 die Brikettproduktion und damit eine Kraftwerksleistung von 120 MW vom Netz genommen. Zum Jahreswechsel 2024/25 wird laut Plan zudem der 300-MW-Block F des Kraftwerks Weisweiler abgeschaltet, so dass 2025 bei RWE noch 7 von ehemals 20 Kraftwerksblöcken in Betrieb sein werden. In den nächsten Jahren stehen dann weitere Stilllegungen an.
Um zum Gelingen des Kohleausstiegs 2030 beizutragen, plant RWE nach eigenen Angaben den Bau von mindestens 3 GW wasserstofffähigen Gaskraftwerken an eigenen Kraftwerksstandorten, sofern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Investition erlauben und das Unternehmen bei den von der Bundesregierung angekündigten Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke erfolgreich ist.
Jänschwalder Kraftwerksblöcke E und F gehen endgültig vom Netz
Ebenfalls zum 31. März 2024 hat das Kraftwerksunternehmen LEAG die beiden Jänschwalder Kraftwerksblöcke E und F wie vom Gesetzgeber gefordert endgültig vom Netz genommen. Wie im Fall der RWE-Kraftwerksblöcke waren die beiden 500-MW-Blöcke im Oktober 2022 vor dem Hintergrund der angespannten Situation auf den Energiemärkten im Rahmen der Versorgungsreserve befristet bis Ende März 2024 aus der Sicherheitsbereitschaft zurück an das Stromnetz gebracht worden.
„Unser Augenmerk liegt jetzt auf einem zuverlässigen Betrieb der noch verbleibenden vier 500-MW-Kraftwerksblöcke, sowie auf der Transformation des Energiestandortes für eine klimafreundliche und weiterhin zuverlässige Energieversorgung“, so der LEAG-Produktionsvorstand Dr.-Ing. Philipp Nellessen. So soll der Kraftwerksstandort Jänschwalde auf Basis von Gas- und Wasserstofftechnologien erhalten und transformiert werden.
Stilllegung von Kraftwerken im Energiewirtschaftsgesetz geregelt
Die Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten in Deutschland ist vom Gesetzgeber im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Gemäß § 13b Abs. 1 EnWG sind Kraftwerksbetreiber wie RWE oder die LEAG dazu verpflichtet, dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) geplante vorläufige oder endgültige Stilllegungen von Kraftwerken mindestens zwölf Monate vorher anzuzeigen.
Der ÜNB prüft dann, ob es sich um systemrelevante Kraftwerke handelt. Systemrelevant ist eine Anlage gemäß EnWG dann, wenn eine dauerhafte Stilllegung des Kraftwerks mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer nicht unerheblichen Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems führt, und diese Gefährdung oder Störung nicht durch andere angemessene Maßnahmen beseitigt werden kann.
Trifft dies auf eines oder mehrere der angezeigten Kraftwerke zu, weist der ÜNB diese als systemrelevant aus. Die Bundesnetzagentur muss diese Ausweisung genehmigen. Infolgedessen kann ein Weiterbetrieb der Kraftwerke erfolgen.
Ein Beispiel für zwei von den ÜNB als systemrelevant eingestuften Kraftwerke, die in der Folge nicht stillgelegt werden duften, finden sich z.B. am Standort Irsching in Bayern. Hier haben die Eigentümer der GuD-Gaskraftwerks-Blöcke Irsching 4 und 5 seit 2015 versucht, die beiden Anlagen wegen Unwirtschaftlichkeit vorübergehend stillzulegen. Die BNetzA hatte dies mit Verweis auf die Systemrelevanz (Netzreserve) jedoch regelmäßig abgelehnt. Nach jahrelangem Streit sind die beiden Kraftwerksblöcke angesichts günstigerer Rahmenbedingungen im Jahr 2020 dann wieder in den kommerziellen Leistungsbetrieb gegangen.
© IWR, 2024
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