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EU-Entscheidung: Gasnetzbetreiber dürfen künftig Wasserstoffnetze betreiben

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Münster - Das Europäische Parlament, der Rat der EU sowie die EU-Kommission haben sich am Dienstag (28.11.2023) auf eine Überarbeitung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie als Teil des EU-Gaspakets geeinigt. Damit sind wichtige Rahmenbedingungen für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes nun klar.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die spanische Ratspräsidentschaft der EU-Kommission habe sich auf Pläne verständigt, die die Einführung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, einschließlich Wasserstoff, auf dem EU-Gasmarkt erleichtern sollen. Zu den zentralen Regelungen gehört die Entscheidung gegen eine eigentumsrechtliche Trennung des Wasserstoff- und Gasnetzes auf Verteilnetzebene (Unbundling).

Kommissions-Pläne zur Entflechtung des Wasserstoff- und Gasnetzes werden nicht umgesetzt

Die Novelle der Gasbinnenmarkt-Richtlinie zielt darauf ab, den EU-Energiesektor zu dekarbonisieren, indem die Produktion von erneuerbaren Gasen und Wasserstoff gesteigert und ihre Integration in die EU-Energienetze erleichtert wird. Die Richtlinie soll neben der Erreichung der EU-Klimaziele auch dazu beitragen, die Energieversorgung nach der Unterbrechung der Gasflüsse aufgrund der russischen Aggression in der Ukraine zu sichern.

Im Rahmen der Verhandlungen über das Gaspaket hat sich jetzt das Parlament in zentralen Punkten gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen der EU-Kommission durchgesetzt. Damit dürften die Pläne der Kommission, das Wasserstoff- und Gasnetz in der EU auch auf der Verteilnetzebene eigentumsrechtlich zu entflechten, vom Tisch.

Künftig werden die Mitgliedstaaten daher entscheiden können, ob die Netzbetreiber für Wasserstoff, Erdgas und Elektrizität zu ein und demselben Unternehmen gehören können. Während die rechtliche horizontale Entflechtung - die rechtliche Trennung - das Standardszenario sein wird, können die Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer öffentlich zugänglichen Kosten-Nutzen-Analyse Ausnahmen gewähren.

Auch zur Netzplanung wurden in der Richtlinie Anforderungen festgelegt. Auf Fernleitungsebene soll es Mitgliedsstaaten offengehalten werden, ob sie eine gemeinsame nationale Planung für Gas und Wasserstoff oder zwei getrennte Pläne fordern. Auf Verteilnetzebene soll wo möglich ein integrierter Planungsansatz verfolgt werden. Die der Netzplanung zugrundeliegenden Szenarien sollen unter Einbeziehung von Strom, Gas und Wasserstoff ausgearbeitet werden.

In den Verhandlungen drängten die Abgeordneten auch auf strenge Maßnahmen zur Preistransparenz, zum Recht der Verbraucher auf angemessene Information und zur Unterstützung von schutzbedürftigen Verbrauchern, um diejenigen zu schützen, die während der Energiewende von Energiearmut bedroht sind.

"Wir haben erreicht, dass schwer zu dekarbonisierende Sektoren wie die Stahl- und Chemieindustrie in den Mittelpunkt der Entwicklung eines europäischen Wasserstoffmarktes gestellt werden. Dies wird den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in der Industrie ermöglichen, die europäische Wettbewerbsfähigkeit sichern und Arbeitsplätze in einer nachhaltigen Wirtschaft erhalten“, so der federführende Europaabgeordnete Jens Geier (SPD). Investitionsengpässe im Kommissionsvorschlag, die die Einführung von Wasserstoff verlangsamt hätten, seien beseitigt worden. „Stattdessen werden die Entflechtungsvorschriften für Wasserstoffnetzbetreiber den bewährten Verfahren auf dem Gas- und Strommarkt entsprechen", so Geier weiter.

Die Richtlinie muss nun formell vom Parlament und vom Rat gebilligt werden, um Gesetz zu werden. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie wird in einer der nächsten Sitzungen über das Dossier abstimmen. Parallel dazu verhandeln die Abgeordneten über einen anderen Rechtsakt, die Gasmarktverordnung, zu der am 8. Dezember eine weitere Verhandlungsrunde mit den Mitgliedstaaten stattfinden wird.

BDEW und VKU sehen wichtige Weichenstellungen für Wasserstoffhochlauf

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen den jetzt erzielten Kompromiss.

„Für einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf sind praktikable Entflechtungsregelungen für Wasserstoffnetze erforderlich. Positiv ist die Differenzierung zwischen Fernleitungs- und Verteilnetzebene bei Wasserstoffnetzen, angelehnt an den Erdgasbereich. Die Einigung zur Richtlinie enthält zudem einen guten Kompromiss hinsichtlich der horizontalen Entflechtung, also zwischen Gasnetzbetreibern und Wasserstoffnetzbetreibern“, kommentiert die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae die Einigung.

Demnach gelte diese Entflechtung nur für die Fernleitungsnetzbetreiber, wobei Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen von dieser Regelung abweichen könnten. „So können Synergien genutzt und Investitionen von Netzbetreibern erleichtert werden. Der Wasserstoffhochlauf wird nicht unnötig durch zu strenge Regelungen gehemmt“, betont Andreae.

„Die Unternehmen benötigen nun Sicherheit darüber, wie die EU-weiten Regelungen der Transformation der Gaswirtschaft lauten. Hierzu sollte schnell ein finaler Text basierend auf der gestrigen Einigung ausgearbeitet werden“, so Andreae weiter.

Auch VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sieht in der gestrigen Entscheidung einen großen Erfolg. „Mitgliedsstaaten steht es frei, das horizontale Entflechtungsmodell unter bestimmten Bedingungen nicht anzuwenden. Darüber sind wir sehr erleichtert. Die Entscheidung ist von fundamentaler Bedeutung für die gesamte Branche und Mindestvoraussetzung für einen erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland und ganz Europa“, so Liebing.

Eine unternehmerische Trennung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen hätte es vielen Stadtwerken nahezu unmöglich machen, eine investitionssichere Transformation der Gasinfrastruktur einzuleiten und damit die Produktion und die Verteilung von Wasserstoff zu organisieren. Zudem hätte sie den rund 1,8 Millionen Industrie- und Gewerbekunden, die in Deutschland am Gasverteilnetz angeschlossen sind, eine elementare Option genommen, ihren Kohlendioxid-Ausstoß zu reduzieren. „Schließlich sind viele dieser Kunden, insbesondere im produzierenden Gewerbe, auch künftig auf gasförmige Energieträger angewiesen“, so Liebing weiter.


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29.11.2023

 



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