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Nächste Runde: BNetzA startet Ausschreibungen für drei neue Offshore-Windparks in der Nordsee

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Bonn - Nachdem das Bundesamt für Seeschifffahrt (BSH) kürzlich die Eignung der Flächen festgestellt hat, wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) die nächste Offshore-Windenergie Ausschreibung gestartet. Gegenstand der Auktionsrunde sind drei Flächen in der AWZ der deutschen Nordsee. Die neuen Projekte sollen den Ausbau der Offshore Windenergie in Deutschland weiter auf Kurs bringen.

Die BNetzA hat gestern (28.02.2024) eine weitere Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen gestartet. Auf den drei zentral voruntersuchten Flächen ist die Errichtung von Offshore-Windparks mit einer Leistung von insgesamt 5.000 MW vorgesehen. Die Areale liegen ca. 110 km nordwestlich von Borkum am Rande der Grenze zur niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone. Gebotstermin der Ausschreibung ist der 01. August 2024.

Zentral voruntersuchte Flächen: BSH hat wesentliche Informationen bereits ermittelt

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die jetzt ausgeschriebenen Flächen im Auftrag der Bundesnetzagentur voruntersucht. Dabei wurden wesentliche Informationen, etwa über die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse, erhoben. Diese werden im Rahmen der Ausschreibung allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Erfolgreiche Bieter müssen diese Untersuchungen im Unterschied zu den nicht zentral voruntersuchten Flächen im Anschluss daher nicht mehr selbst durchführen.

Konkret geht es bei den jetzigen Ausschreibungen, um die drei Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3, für die das BSH nach erfolgter Voruntersuchung am 20. Februar 2024 offiziell die Eignung für die Nutzung durch Offshore-Windenergie festgestellt und die 4. Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (4. WindSeeV) erlassen hat. Die Fläche N-9.1 umfasst 158 km2 mit einer zu installierenden Leistung von 2.000 MW. Sie liegt ca. 98 km vor der niederländischen Insel Ameland und 107 km vor der deutschen Insel Borkum. Die Fläche N-9.2 umfasst 157 km2 und eignet sich ebenfalls für eine zu installierende Leistung von 2.000 MW. Sie liegt ca. 101 km vor der nächstgelegen Insel Ameland (Niederlande). Die nächstgelegene deutsche Insel Borkum ist etwa 111 km entfernt. Die Fläche N-9.3 hat eine Größe von 106 km2. Laut BSH eignet sich die Fläche für die Installation von Offshore-Turbinen mit einer Leistung von 1.500 MW. Die kürzeste Entfernung zur nächstgelegenen Insel Rottumerplaat (Niederlande) sind etwa 108 km. Die nächstgelegene deutsche Insel ist Borkum – die kürzeste Entfernung zu dieser Insel beträgt ebenfalls etwa 108 km.

Vergabe nach qualitativen Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt, wie im Jahr 2023 erstmalig durchgeführt, nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem. Bis zu 60 Punkte werden für den Gebotswert vergeben, der die Zahlungsbereitschaft des Bieters widerspiegelt.

Daneben werden aber auch qualitative Kriterien angewendet. Bewertet werden dabei der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern bei der Herstellung der Windenergieanlagen, der Anteil von Auszubildenden, die Verwendung besonders umweltschonender Gründungsmethoden sowie der Umfang langfristiger Stromlieferungen an Dritte. Für die qualitativen Kriterien werden insgesamt bis zu 35 Punkte vergeben.

Die Zahlungen des erfolgreichen Bieters fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung. In den letzten Ausschreibungen zentral voruntersuchter Flächen im Jahr 2023, bei denen insgesamt 1.800 MW ausgeschrieben worden waren, lag der Gesamterlös bei 784 Mio. Euro.

Erfolgreiche Bieter können Bau der Offshore-Turbinen beim BSH beantragen

Die Bieter können ihre Gebote bis zum 1. August 2024 abgeben. Nach Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht. Wer bezuschlagt wird, erhält das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Plangenehmigung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Zudem besteht ein Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des in den Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms.

Neben den jetzt bekannt gemachten Ausschreibungen hat die BNetzA am 29. Januar 2024 bereits Offshore-Windparkflächen für eine Leistung von 2.500 MW (2,5 GW) auf nicht zentral voruntersuchten Flächen ausgeschrieben.

© IWR, 2024


29.02.2024

 



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