Windenergiepläne gekippt: OVG Schleswig erklärt Regionalplan für unwirksam

Der 5. Senat des OVG Schleswig ist in seiner Entscheidung zu der Einschätzung gekommen, dass zwei Landschaftsschutzgebiete im Kreis Nordfriesland, die im Rahmen der Erarbeitung des Regionalplans als Tabuzonen eingestuft wurden, nicht hätten ausgeklammert werden dürfen. Diese Auffassung geht zurück auf Urteile vom 14. Mai 2020, in denen das OVG die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete für unwirksam erklärt hatte. Demzufolge hätten die beiden Gebiete im Rahmen der Regionalplanung auch nicht als Tabu-Zonen gewertet werden dürfen. Der Ausschluss der beiden Gebiete im Zuge der Regionalplanung wäre laut OVG nur im Zuge einer ergänzenden Abwägung möglich gewesen, diese sei jedoch nicht erfolgt.
Geklagt hatte eine Projektgesellschaft, die im nördlichen Kreis Schleswig-Flensburg die Errichtung einer Windkraftanlage plant.
Die Urteilsgründe lägen dem Innenministerium noch nicht vor, deswegen könne Sie sich nur vorläufig und vorbehaltlich zu der Entscheidung äußern, so die Schleswig-Holsteinische Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack in einer ersten Reaktion auf die bekannt gewordene Entscheidung des OVG Schleswig. Das Urteil habe sie kalt erwischt. Zunächst werde die Landesregierung die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und anschließend prüfen, ob gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt können und werden.
Die Landesregierung habe sich für diese Legislaturperiode ohnehin das Ziel gesetzt, weitere Flächen für die Windkraft zur Verfügung zu stellen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. „Dafür befindet sich die neue Planung für die gesamte Landesfläche bereits in Vorbereitung. Unser Ziel ist es, diese Neuaufstellung im Laufe der aktuellen Legislaturperiode abzuschließen. Der Koalitionsvertrag hält ohnehin fest, dass dabei alle Kriterien mit Ausnahme der Abstände zur Wohnbebauung auf den Prüfstand gestellt werden", so Sütterlin-Waack.
© IWR, 2023
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