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Vertrag unterzeichnet: RWE und LEAG erhalten Milliarden für Braunkohle-Ausstieg

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Berlin - Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland ist heute offiziell unterzeichnet worden. Grundlage für den Vertrag ist das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, das die schrittweise Abschaltung aller Braunkohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 festlegt.

Der Vertrag wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite sowie den Betreibern von Braunkohle-Großkraftwerken – RWE, LEAG, EnBW und Saale Energie – auf der anderen Seite geschlossen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit.

Mit dem Abschluss des Vertrages ist ein umfassender Klageverzicht seitens der Betreiber verbunden, gegen den Kohleausstieg können keine Rechsbehilfe eingelegt werden. Zudem werden die Entschädigungszahlungen laut BMWi für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert. Letztendlich erhält der Bund noch die Option, ohne zusätzliche Entschädigung die Stilllegungsdaten in den 2030er Jahren nochmals um drei Jahre vorzuziehen.

Für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung. RWE erhält laut BMWi 2,6 Mrd. Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen im Rheinland. Die LEAG erhält 1,75 Mrd. Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen in der Lausitz.

Die Entschädigung wird in fünfzehn gleich großen jährlichen Tranchen ab Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks ausgezahlt und für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert. Die vertraglichen Regelungen und Entschädigungszahlungen stehen noch unter dem beihilferechtlichen Vorbehalt der EU-Kommission.

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10.02.2021