Technische Richtlinie 10: Anemos erhält Akkreditierung für Bestimmung der Windenergie-Standortgüte
© Adobe Stock / FotoliaReppenstedt - Die Anemos Gesellschaft für Umweltmeteorologie mbH hat nach erfolgreicher Teilnahme an den Ringversuchen der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.) die Akkreditierung zur Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme (TR10) der FGW erhalten.
Die Bestimmung der Standortgüte gemäß der Technischen Richtlinie 10 (TR10) nach Inbetriebnahme muss nach dem EEG 2017 und EEG 2021 nach 5, 10 und 15 Jahren erfolgen. Damit wird auf Basis der Betriebsdaten jeder einzelnen Windenergieanlage eines Windparks der Korrekturfaktor für die Höhe der Vergütung bestimmt. Bei einer Abweichung von mehr als 2 Prozent von der Standortgüte vor Inbetriebnahme ist mit einer Nachzahlung oder Rückerstattung zu rechnen.
Anemos setzt bei den Berechnungen auf die inhouse entwickelte Software und kann dadurch schnell auf Änderungen in der Richtlinie reagieren. Durch Mitarbeit in den entsprechenden Gremien der FGW sei zudem sichergestellt, dass Anemos immer auf Basis des aktuellen Standes arbeitet und über die neuesten Entwicklungen unterrichtet ist, so das Unternehmen.
Da die Zusammenstellung der für die Bestimmung der Standortgüte benötigten Informationen häufig einige Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt das auf Dienstleistungen im Windenergiesektor spezialisierte Unternehmen zur Vermeidung von Verzögerungen und Problemen vorab die Berechnung einer Prognose der Standortgüte. Bei der Prognose verwendet Anemos die eigenen, verifizierten und hochaufgelösten Windatlanten und gibt auch eine mögliche Schwankungsbreite der Standortgüte mit an.
Zu den Kernleistungen von Anemos gehören neben der Bestimmung der Standortgüte (TR10) Windmessungen, Wind- & Ertragsgutachten, Due Diligence und die Betriebsdatenanalyse sowie die Erstellung von Windatlanten und Ertragsindices. Anemos ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert.
© IWR, 2025
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