Standortgüte von Windenergieanlagen: FGW startet nächsten Ringversuch zur Technischen Richtlinie TR 10 Rev. 2

Das Verfahren zur Bestimmung der Standorterträge und Standortgüte nach den Vorgaben des EEG ist in der Technischen Richtlinie 10 (TR 10 Rev. 2) der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.) beschrieben. Zur Qualitätssicherung müssen für die TR 10 akkreditierte Prüflabore jährlich an einem Ringversuch zur TR 10 teilnehmen.
Die FGW weist darauf hin, dass sich Interessierte ab sofort zu Teil I des Ringversuchs 2022 zur TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ anmelden können. Der Ringversuch der FGW im Jahr 2022 zur TR 10 Revision 2 wird in zwei Teilen stattfinden. Der erste Teil des Ringversuchs 2022 wird eine inhaltliche Wiederholung des Ringversuchs 2021 sein. Der anschließende zweite Teil des Ringversuchs wird weitere Inhalte der TR 10 umfassen, die im bisherigen Ringversuch nicht abgefragt wurden.
Für die Teilnahme am zweiten Teil des Ringversuchs 2022 wird eine erfolgreiche Teilnahme am Ringversuch 2021 oder am Teil I des Ringversuch 2022 vorausgesetzt. Teil II wird voraussichtlich im April folgen.
© IWR, 2022
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