Offshore-Windenergie: Ergebnisse der August-Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen veröffentlicht
Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge in den Offshore-Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. August 2023 bekannt gegeben.
Ausgeschrieben waren vier vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich der Meeresumwelt, des Baugrunds und der wind- und ozeanographischen Verhältnisse voruntersuchte Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 1.800 MW. Die Inbetriebnahme der Windparks auf den Flächen N-3.5, N-3.6, N-6.6 und N-6.7 ist für das Jahr 2028 vorgesehen.
Für die Vergabe wurde erstmals ein Gebotsverfahren mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Dabei wurden neben der Bereitschaft, für die jeweilige Fläche eine Geldzahlung in Euro zu leisten, auch Kriterien wie die Dekarbonisierung des Offshore-Ausbaus und der Einsatz umweltschonender Gründungstechnologien berücksichtigt.
Den Zuschlag für die Flächen N-3.5 und N-3.6 erhielt die Nordseecluster B GmbH. Die Nordseecluster B GmbH ist zugleich die Inhaberin des Eintrittsrechts für beide Flächen.
Auf der Fläche N-6.6 erhielt die RWE Renewables Offshore HoldCo Four GmbH den Zuschlag. Die Bieterin Vattenfall Nordlicht II Offshore Wind GmbH besitzt für die Fläche N-6.6 ein sog. Eintrittsrecht, d.h. sie kann in den Zuschlag der RWE Renewables Offshore HoldCo Four GmbH eintreten. Das Eintrittsrecht ist bis zum 14.09.2023 auszuüben.
Für die Fläche N-6.7, für die kein Eintrittsrecht existiert, hat die Waterkant Energy GmbH den Zuschlag bekommen.
Mit dem Zuschlag erhalten die Bieterinnen Anspruch auf Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche sowie Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität.
Die Erlöse aus den Ausschreibungen in Höhe von insgesamt 784 Mio. Euro fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu jeweils fünf Prozent in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile der jeweils bezuschlagten Gebotswerte müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden. Die Stromkostensenkungskomponente ist beginnend mit dem Fertigstellungstermin des Windparks ab dem Jahr 2028 über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen.
© IWR, 2025
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