Offshore-Windindustrie.de

Das Branchenportal rund um die Windenergie auf See

News 1280 256

Offshore Windenergie: BSH veröffentlicht Ergebnisse von Flächenanalysen in der Nordsee

© Fotolia/Adobe© Fotolia/Adobe

Hamburg - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Ergebnisse der Flächenvoruntersuchung für die Fläche N-7.2 für die Errichtung von Offshore Windparks in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) veröffentlicht.

Nach den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans (FEP) 2020 des BSH wird die Fläche N-7.2 im Jahr 2022 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgeschrieben und versteigert. Gebotstermin für die Ausschreibung der Bundesnetzagentur, die diese am 25. Februar 2022 öffentlich bekannt macht, ist der 1. September 2022.

Die Fläche N-7.2 liegt in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee und bildet zusammen mit dem nördlich angrenzenden Vorhaben „He Dreiht“ das im FEP 2020 festgelegte Gebiet N-7. Die Wassertiefen belaufen sich auf 36,5 bis 38,6 Meter (LAT). Die Entfernungen zu den nächstgelegenen Inseln betragen etwa 75 km bis Borkum und ca. 100 km bis Helgoland.

Die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen auf der Fläche N-7.2, auf der eine Offshore Windenergieleistung von 980 MW installiert wird, ist für das Jahr 2027 vorgesehen.

Das BSH hatte am 28. Januar 2022 die Eignung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 durch die Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes festgestellt. Die Flächen N-3.5 und N-3.6 werden nach den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans des BSH voraussichtlich im Jahr 2023 zur Ausschreibung durch die BNetzA kommen.

Für die Flächen N-3.5 und N-3.6 ist insgesamt eine Leistung von 900 Megawatt vorgesehen.

© IWR, 2024

25.02.2022