Neuer Mustervertrag: Erleichterung der Kommunalbeteiligung bei neuen und bestehenden Solarparks

Gemäß EEG 2023 können Städte und Gemeinden mit bis zu 0,2 Cent pro kWh am Betrieb eines Solarparks beteiligt werden. Bei einer 50 MW PV-Freiflächenanlage entstehen so schnell Beiträge von 100.000 Euro pro Jahr, die regelmäßig in den Haushalt der Gemeinde fließen können.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) stellt vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Regelung kostenlos einen neuen Mustervertrag zur Verfügung und wirbt für eine stärkere Beteiligung von Standortgemeinden an der Energiewende. Der neue Mustervertrag soll es für alle Akteure erleichtern, die Kommunalbeteiligung rechtssicher umzusetzen. Neben dem BNE, der die Entwicklung des Mustervertrags initiiert hat, haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) an der Ausarbeitung mitgewirkt.
„Die Betreiber sollten den betroffenen Gemeinden nun schnell ein Angebot unterbreiten und dazu beitragen, dass die finanzielle Beteiligung ohne großen bürokratischen Aufwand abgewickelt werden kann“, empfiehlt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) Dr. Gerd Landsberg.
„Mit dem aktualisierten Mustervertrag wird sichergestellt, dass die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend berücksichtigt werden. Mit dem ebenfalls aktualisierten Beiblatt erhalten die Akteure außerdem Informationen zu allen (Rechts-)Fragen des Vertrages. Damit wird die Umsetzung der Akzeptanzsteigerung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Praxis wesentlich erleichtert“, so die Einschätzung von Dr. Wieland Lehnert, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH).
„Uns ist wichtig, dass die Menschen in den Standortkommunen, Landwirte und die Biodiversität von Photovoltaik profitieren. Eine bessere Beteiligung an der Energiewende stärkt strukturschwache Regionen und sorgt für Akzeptanz“, ergänzt BNE-Geschäftsführer Robert Busch.
© IWR, 2023
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