Kohle, Holz, Wodka, Schiffsverkehr: EU beschließt fünftes Sanktionspaket gegen Russland
© EU KommissionBrüssel - Die EU-Kommission hat die Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf ein fünftes Sanktionspaket gegen das Putin-Regime als Reaktion auf den brutalen Angriff gegen die Ukraine und die dort lebenden Menschen begrüßt. Die Maßnahmen wurden mit internationalen Partnern abgestimmt und sind umfassender und strenger als die vier vorangegangenen Pakete, teilte die EU mit.
Die Maßnahmen beinhalten u.a. ein Einfuhrverbot für Kohle, Zement, Holz und Wodka, das Einfrieren von Vermögenswerten für vier russische Banken sowie ein Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge in EU-Häfen. Die Einzelheiten werden in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst arbeiten derzeit zudem an Vorschlägen für mögliche weitere Sanktionen, auch in Bezug auf Öleinfuhren sowie von den Mitgliedstaaten vorgelegten Ideen wie etwa Strafzölle oder spezielle Zahlungskanäle wie Treuhandkonten.
Das heutige (08. April 2022) Paket umfasst sechs Bereiche: Das Einfuhrverbot für alle Formen russischer Kohle ab August 2022 betrifft ein Viertel aller russischen Kohle-Exporte und bedeutet für Russland Einnahmeverluste von 8 Mrd. Euro jährlich. Im Finanzsektor wird ein vollständiges Transaktionsverbot für vier russische Banken und das Einfrieren ihrer Vermögenswerte ausgesprochen.
Im Verkehrssektor ergeht ein vollständiges Verbot der Tätigkeit von russischen und belarussischen Speditionen in der EU (Ausnahmen für lebensnotwendige Güter wie Agrarprodukte und Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie). Des Weiteren gilt ein Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge in EU-Häfen (Ausnahmen: medizinische Güter, Lebensmittel, Energie und humanitäre Hilfe)
Zu den gezielten Ausfuhrverboten zählen Quanteninformatik, modernste Halbleiter, sensible technische Geräte, Transportmittel und Chemikalien, besondere Katalysatoren für Raffinerien, aber auch Flugturbinenkraftstoff und Kraftstoffadditive.
Zusätzliche Einfuhrverbote werden im Umfang von 5,5 Mrd. Euro verängt, darunter für Zement, Gummiprodukte, Holz, Spirituosen (auch Wodka), sonstige alkoholische Getränke, erlesene Meeresfrüchte (auch Kaviar) sowie eine weitere Maßnahme zur Verhinderung einer Umgehung des Importverbots für Kali aus Belarus.
Letztendlich gilt ein vollständiges Verbot der Teilnahme russischer Staatsangehöriger und russischer Einrichtungen an öffentlichen Ausschreibungen in der EU.
© IWR, 2024
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08.04.2022