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EZB-Anleihekäufe: Europäische Zentralbank integriert Klimaschutz in Geldpolitik

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Frankfurt - Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat beschlossen, in Zukunft Klimaaspekte in den geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems einzubeziehen. So sollen die Bestände an Unternehmensanleihen in den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios des Eurosystems und den Sicherheitenrahmen angepasst, klimabezogene Offenlegungspflichten eingeführt und das Risikomanagementverfahren ausgebaut werden.

Die Maßnahmen werden so gestaltet, dass sie vollständig im Einklang mit dem vorrangigen Ziel des Eurosystems stehen, Preisstabilität zu gewährleisten. Gleichzeitig soll - das nachrangige Ziel - der grüne Wandel der Wirtschaft entsprechend den Zielen der EU zur Klimaneutralität unterstützt werden.

„Mit diesen Entscheidungen setzen wir unsere Zusage zur Bekämpfung des Klimawandels in die Tat um“, so EZB-Präsidentin Christine Lagarde. „Wir unternehmen weitere konkrete Schritte innerhalb unseres Mandats, um den Klimawandel in unsere geldpolitischen Geschäfte einzubeziehen. Und im Rahmen unserer Klimaagenda, die wir kontinuierlich weiterentwickeln, werden weitere Schritte folgen, um unsere Tätigkeiten auf die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens abzustimmen.“

Was die EZB konkret beschlossen hat - niedriger CO2-Fußabdruck relevant
Konkret beschlossen wurde, eine allmähliche Dekarbonisierung der Bestände an Unternehmensanleihen im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens anzustreben. Hier wird es in den kommenden Jahren zu einer Verschiebung der Bestände kommen, so die EZB.

Das Eurosystem wird zudem den Anteil der von Unternehmen mit einem hohem CO2-Fußabdruck ausgegebenen Vermögenswerte begrenzen, die von einzelnen Geschäftspartnern für beim Eurosystem aufgenommene Kredite als Sicherheiten hinterlegt werden können. Mit dieser neuen Begrenzungsregelung sollen klimabedingte Finanzrisiken bei Kreditgeschäften des Eurosystems verringert werden.

Bei den klimabezogenen Offenlegungspflichten für Sicherheiten werden ausschließlich marktfähige Sicherheiten und Kreditforderungen von Unternehmen und Schuldnern akzeptiert, die die Anforderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) einhalten. Weil sich die Umsetzung dieser Richtlinie verzögert, dürften die neuen Zulassungskriterien ab 2026 gelten, so die EZB. Auch für die nicht unter das CSRD-Regime fallenden Sicherheiten sollen Lösungen entwickelt werden.

Das Eurosystem wird außerdem seine Instrumente und Fähigkeiten zur Risikobewertung weiter ausbauen, um Klimarisiken besser Rechnung zu tragen. Die Ratingagenturen sollen aufgefordert werden, transparenter darzulegen, wie sie Klimarisiken in ihre Ratings einbeziehen und ihre Offenlegungspflichten zu Klimarisiken ehrgeiziger gestalten.

Anwendung der EZB-Beschlüsse ab Oktober 2022
Die beschriebenen Beschlüsse sind Teil des im Juli 2021 bekanntgegebenen Maßnahmenplans zum Klimawandel. Die EZB geht davon aus, dass die Maßnahmen ab Oktober 2022 Anwendung finden. Weitere Einzelheiten folgen kurz vor diesem Zeitpunkt. Ab dem ersten Quartal 2023 wird die EZB dann regelmäßig klimabezogene Informationen zu den Beständen an Unternehmensanleihen veröffentlichen.

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04.07.2022