Energierat stellt Weichen: EU deckelt Gaspreise und beschleunigt Genehmigung erneuerbarer Energieanlagen

Bundeswirtschaftsminister Habeck „Wir haben einen Booster für die Erneuerbaren auf den Weg gebracht. Damit wird der Ausbau von Sonnen- und Windkraft in den kommenden Jahren EU-weit massiv beschleunigt. Das macht uns schneller unabhängig von russischem Gas und hilft gleichzeitig dabei, unsere Klimaschutzziele zu erreichen."
Insbesondere werden die Standards für die naturschutzrechtliche Prüfung vereinfacht, wenn klar ist, dass die Population einer Art nicht gefährdet ist, so Habeck. Damit werde Rechtssicherheit für eine schnellere und einheitlichere Genehmigungen beim Ausbau der Windenergie erreicht.
Bei der Gasversorgung haben Deutschland und andere Länder zunächst befürchtet, dass bei der Einführung eines Gaspreisdeckels im schlimmsten Fall kein Gas in die EU geliefert und die Versorgungssicherheit gefährdet werden könnte. Habeck: "Durch einen Kompromiss konnte jetzt erreicht werden, dass der Mechanismus auf temporäre Preisspitzen bei bestimmten Handelsprodukten beschränkt wird. Er wird automatisch ausgesetzt, wenn z.B. eine Gefahr für die Versorgungssicherheit droht. Diese Sicherheitslinien sind wichtig und konnten heute in den Endverhandlungen konkretisiert werden."
Der Marktkorrekturmechanismus sieht nun eine Deckelung des Gaspreises auf 180 €/MWh vor. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Deckelung immer mindestens 35 Euro über dem durchschnittlichen Weltmarktpreis liegt und die Maßnahme ausgesetzt werden kann, wenn es zu Problemen auf den Gas- und Finanzmärkten führt. Die EU-Staaten werden zudem ihre Marktmacht beim Einkauf von Gas bündeln, das Befüllen der Gasspeicher enger koordinieren und grenzüberschreitende Leitungen effizienter nutzen.
Beim Ausbau Erneuerbarer Energien und von Stromnetzen in Vorranggebieten werden die Genehmigungsverfahren ab 2023 beschleunigt, insbesondere soll es nur noch eine Strategische Umweltprüfung auf Projekt- und Planungsebene geben. Erneuerbare Energien sind in Zukunft von "herausragendem öffentlichen Interesse" und haben damit Vorfahrt bei Genehmigung und Planung. Das soll bereits ab 2023 gelten.
© IWR, 2023
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20.12.2022