Offshore-Windindustrie.de

Das Branchenportal rund um die Windenergie auf See

News 1280 256

Corona-Virus und Bewegungsbeschränkungen: BWE fordert einheitliche Regelung

© Fotolia© Fotolia

Berlin - Im Zuge der Corona-Krise erlassen neben den Bundesländern zum Teil auch lokale Behörden eigene Verordnungen, die die Bewegungsfreiheit einschränken. Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht angesichts der Fülle unterschiedlicher Verordnungen und Regelungen zu Ausnahmen für Dienstleister und Berufstätige die Wirtschaft zusätzlich belastet und fordert ein einheitliches Vorgehen zum Nachweis einer erwerbsmäßigen bzw. selbständigen Tätigkeit.

In einigen Bundesländer gelten die Einschränkungen für die Bewegungsfreiheit ausdrücklich nur für touristische und private Aufenthalte, andere Bundesländer hingegen verlange das Mitführen einer Arbeitgeberbescheinigung. Daneben gibt es nun erste Landkreise, die die Vorlage eines schriftlichen Arbeitsauftrags mit Angaben zum Arbeitsort und zur -zeit verlangen. In der Konsequenz ergeben sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen, sondern zum Teil sogar innerhalb eines Bundeslandes. „Das ist neben allen ohnehin bestehenden Erschwernissen ein unhaltbarer Zustand, der dringend beseitigt werden muss. Es braucht eine einheitliche Vorgehensweise der Behörden im gesamten Bundesgebiet“, so BWE-Präsident Hermann Albers unter Verweis auf die Windbranche.

Bei Störungen an Windenergieanlagen müssten diese zügig beseitigt werden können. Dies liege im öffentlichen Interesse. Auch für die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten und Servicearbeiten müssten die Unternehmen in der Lage sein, die Windenergieanlagen zu erreichen. Und schließlich dürfe der laufende Baustellenbetrieb bei der Neuerrichtung von Anlagen nicht zum Erliegen kommen.“ Dort wo es möglich ist zu arbeiten, darf es keine künstlichen bürokratischen Blockaden geben. Wir brauchen statt Kleinstaaterei eine einheitliche Handhabung in Ländern und Gebietskörperschaften“, so Albers weiter.

© IWR, 2024

31.03.2020