Offshore-Windindustrie.de

Das Branchenportal rund um die Windenergie auf See

News 1280 256

Bundestag: FDP will europäische Energiepolitik - Grüne mit eigenem Kohleausstiegs-Gesetz

© Achim Melde© Achim Melde

Berlin - Die FDP-Fraktion möchte, dass die Energiepolitik stärker in europäischer Dimension gedacht wird. In einem Antrag (19/9931) mit dem Titel "Energiepolitik europäisch denken" fordern die Abgeordneten, statt einer nationalen Kohlendioxid-Steuer die Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf die Sektoren Verkehr und Wärme voranzutreiben. Durch diesen ordnungspolitischen Rahmen würden neue innovative Geschäftsmodelle etwa im Bereich Sektorenkopplung von Strom, Wärme und Verkehr ermöglicht. Auf planwirtschaftliche nationale Eingriffe in den europäischen Emissionshandel wie beim geplanten Kohleausstieg solle hingegen verzichtet werden. Der europäische Emissionshandel sei der beste ordnungspolitische Rahmen für eine integrierte und technologieoffene Energiewende in ganz Europa und in allen Sektoren, schreiben die Abgeordneten zur Begründung.

Grüne Fraktion will eigenen Gesetzentwurf zum Kohleausstieg
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit einem eigenen Gesetzentwurf den Kohleausstieg forcieren. Ziel sei die Stilllegung von Braunkohle-Kraftwerkskapazitäten mit einer elektrischen Netto-Leistung in Höhe von mindestens 3 Gigawatt und einer elektrischen Netto-Leistung von mindestens 4 bis 7,7 Gigawatt Steinkohlekraftwerkskapazitäten bis spätestens zum 31.12.2022, erklären die Abgeordneten in ihrem "Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung des Betriebs von Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung" (19/9920).

Dabei setze das Gesetz zunächst auf eine einvernehmliche Lösung mit den Betreibern, entsprechend den Vorschlägen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung". "Im Falle des Scheiterns solcher Lösungsansätze bis zum 30.06.2020 enthält das Gesetz das notwendige Instrumentarium um schnell auf die notwendigen Anforderungen des Klimaschutzes zu reagieren und die erforderliche Menge an Kraftwerkskapazitäten in verhältnismäßiger und entschädigungsfreier Art und Weise stillzulegen."

© IWR, 2024

09.05.2019