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Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung: VSB Service bietet umfassendes BNK-Leistungspaket

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Dresden - Grundsätzlich besteht gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) für die Betreiber von On- und Offshore-Windenergieanlagen die Pflicht zur Ausstattung ihrer Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK).

Ziel ist eine Reduzierung des nächtlichen Blinkens der Anlagen, was wichtig ist für Anwohner und die Akzeptanz, die Betreiber aber herausfordert, die jetzt die Nachrüstung der Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) organisieren. Da die Umrüstfrist nach aktuellem Stand am 30.06.2021 abläuft, drängt die Zeit. Viele Fragen, wie z.B. nach möglichen Ausnahmen von der Nachrüstpflicht, den technischen Voraussetzungen des Windparks oder aber den verschiedenen Anbietern und ihren Konditionen, sind allerdings noch offen.

An dieser Stelle setzt der Betriebsführer VSB Service GmbH mit seinem BNK-Angebot an. Das zur Dresdener VSB Gruppe gehörende Unternehmen berät Kunden beim Thema BNK herstellerneutral und ganzheitlich zu den Handlungsoptionen. Ersten Kunden wurden bereits Konzepte mit Handlungsempfehlungen überreicht. Entscheidet sich der Betreiber für eine Nachrüstoption übernimmt VSB bei Bedarf auch das komplette Projektmanagement einschließlich der Genehmigung. Im Rahmen einer 360-Grad-Betrachtung prüft VSB dabei mit Blick auf eine mögliche Reduzierung von Betriebs- und Investitionskosten auch, ob Kooperationen mit benachbarten Windparks geschlossen werden können.

„Der Um- und Nachrüstungsbedarf für bestehende Windparks ist enorm. Vor der Investitionsentscheidung ist vielen Betreibern jedoch eine differenzierte Beratung und Bewertung ihrer Handlungsoptionen von einem herstellerneutralen Partner wichtig“, so Gerrit Schmidt, Geschäftsführer der VSB Service GmbH über das Angebot des Unternehmens.

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13.05.2020