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Stromnetzbetreiber Tennet im Visier der EU-Kartellbehörden

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Brüssel - Die Europäische Kommission hat eine förmliche Untersuchung gegen den Stromnetzbetreiber Tennet eingeleitet. Im Fokus stehen möglicherweise ungerechtfertigte Begrenzungen im Stromaustausch mit Dänemark.

Die EU-Kommission will klären, ob der deutsche Netzbetreiber Tennet durch Beschränkung der Stromübertragungskapazitäten von Westdänemark nach Deutschland gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.

EU-Kommission teilt Tennet wettbewerbsrechtliche Bedenken mit

Die EU-Kommission hat dem deutschen Netzbetreiber Tennet heute (19.03.2018) ihre vorläufige Beurteilung übermittelt, in der sie dem Unternehmen ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken näher erläutert. Die Kommission und Tennet befinden sich derzeit in konstruktiven Gesprächen über Verpflichtungen zur Ausräumung dieser Bedenken, teilte die EU-Kommission mit. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: „Die Untersuchung zu Tennet ist Teil unserer Bemühungen, dafür zu sorgen, dass die Netzbetreiber den freien Stromfluss zwischen den Mitgliedstaaten nicht zum Nachteil der europäischen Verbraucher ungerechtfertigt beschränken.“

Strom soll in Europa ungehindert fließen

Vestager führte weiter aus: „Energie sollte in Europa ungehindert fließen, sodass der von Windenergieanlagen in einem Land erzeugte Strom von Verbrauchern in einem anderen Mitgliedstaat genutzt werden kann. Im Hinblick auf einen effizienten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiemarkt müssen wir sicherstellen, dass die Verbindungsleitungen vollständig für den grenzüberschreitenden Stromhandel genutzt werden können.“

Im Rahmen ihrer kartellrechtlichen Untersuchung wird die Kommission insbesondere Hinweisen nachgehen, dass Tennet die verfügbare Übertragungskapazität der Verbindungsleitung von Westdänemark nach Deutschland möglicherweise beschränkt. Sollte sich dies bestätigen, dann könnte ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften in Form des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) vorliegen, da ausländische Stromerzeuger benachteiligt würden und der Strombinnenmarkt segmentiert würde. Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens durch die Kommission greift dessen Ergebnis nicht vor.

© IWR, 2018


19.03.2018

 



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