Kohleausstieg: Bundesnetzagentur gibt Ergebnisse der letzten Ausschreibung bekannt
Nach dem Ausstieg aus der Atomenergie wird die Energiewende in Deutschland durch den Ausbau erneuerbarer Energien und den Ausstieg aus der Stein- und Braunkohle immer sichtbarer. Mit der siebten Ausschreibung hat die Bundesnetzagentur jetzt die letzte Ausschreibungsrunde zum Kohleausstieg durchgeführt. Die Stilllegung der verbleibenden Kraftwerksleistung erfolgt ab dem Jahr 2027 in Abhängigkeit des Alters der Anlagen durch behördliche Anordnung.
Geringes Interesse: Letzte Kohleausschreibung deutlich unterzeichnet
Das Ausschreibungsvolumen der letzten Ausschreibung zum Kohleausstieg umfasste insgesamt eine Kraftwerksleistung von 542 Megawatt (MW). Die Ausschreibung war mit einer Gebotsmenge von rund 280 MW unterzeichnet. Alle Gebote erhielten einen Zuschlag von der BNetzA. Das niedrigste Gebot beträgt 45.000 Euro pro MW. Das höchste Gebot liegt bei 85.200 Euro pro MW. In diesem Verfahren haben erstmals nur Kleinanlagen mit einer Nettonennleistung von weniger als 150 MW teilgenommen.
Die bezuschlagten Anlagen dürfen ab dem 2. März 2026 keine Kohle mehr verfeuern. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie weiter am Strommarkt aktiv bleiben. Wird von den Übertragungsnetzbetreibern eine Anlage als systemrelevant festgestellt und ein entsprechender Antrag von der Bundesnetzagentur genehmigt, steht diese Anlage auch nach dem 2. März 2026 in der Netzreserve zur Verfügung. Sie darf dann zwar keinen Strom am Strommarkt verkaufen, steht aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Stromnetzes bereit. Hierdurch bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet.
Kohleverfeuerungsverbot für nicht bezuschlagtes Ausschreibungsvolumen trifft EnBW-Standort
Aufgrund der Unterzeichnung in der letzten Ausschreibungsrunde wird für die nicht bezuschlagte Ausschreibungsmenge von rund 262 MW ein Verbot der Kohleverfeuerung ohne Entschädigung angeordnet. Das Verbot der Kohleverfeuerung wird jeweils für die ältesten Kraftwerke der Kraftwerksliste ausgesprochen, bis das jährliche Reduktionsziel erreicht ist. In dem konkreten Fall wird das Kohleverfeuerungsverbot für das Kraftwerk HLB7 der EnBW Energie Baden-Württemberg AG angeordnet. Die Nettonennleistung dieser Anlage liegt bei knapp 780 MW und führt zu einer Übererfüllung der ausgeschriebenen Menge. Die Anordnung tritt 30 Monate nach Zustellung in Kraft.
Ende der Ausschreibungen zum Kohleausstieg
Die BNetzA wird in Zukunft das Verbot der Kohleverfeuerung nur noch behördlich verhängen. Damit wird die Kohleverstromung ab 2027 weiter reduziert und schließlich beendet. Anordnungen werden jeweils für die ältesten Kraftwerke der Kraftwerksliste ergehen bis das jährliche Reduktionsziel erreicht ist. Betreiber von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen erhalten zukünftig keine finanzielle Entschädigung mehr dafür, dass sie in ihren Anlagen keine Kohle mehr verfeuern dürfen.
Die BNetzA hat in sieben Ausschreibungsrunden zum Kohleausstieg insgesamt 10.900 MW (10,9 GW) Nettonennleistung ausgeschrieben. Über das Bieterverfahren konnten 41 Anlagen mit rund 10.7000 MW (10,7 GW) erfolgreich bezuschlagt werden. Für drei weitere Anlagen mit einer Nettonennleistung von 1.400 MW (1,4 GW) hat die Bundesnetzagentur ein Verbot der Kohleverfeuerung angeordnet.
© IWR, 2023
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