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EU genehmigt niederländisches Programm für Grünen Wasserstoff

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Brüssel, Belgien - Die seit 2022 in der EU geltenden Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sollen für die EU-Mitgliedstaaten einen flexiblen und zweckmäßigen Rahmen zur Gewährung von Maßnahmen geben, die die Ziele des Grünen Deals unterstützen. Die Niederlande haben von der EU-Kommission jetzt Grünes Licht für ihr Wasserstoff-Programm erhalten.

Die Europäische Kommission hat eine mit 246 Mio. Euro ausgestattete niederländische Förderregelung für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme soll im Einklang mit den Zielen der EU-Wasserstoffstrategie und des europäischen Grünen Deals einen Beitrag zur Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff leisten. Zudem soll die Maßnahme die REPowerEU-Strategie unterstützen, die darauf abzielt, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden und den ökologischen Wandel zu beschleunigen.

Niederlande planen Ausschreibung für 60 MW Elektrolysekapazität

Die Niederlande haben bei der Kommission ihre Absicht angemeldet, eine mit 246 Mio. Euro ausgestattete Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff einzuführen, um die Elektrolysekapazität des Landes zu erhöhen.

Im Rahmen der Regelung wird der Aufbau einer Elektrolysekapazität von bis zu 60 MW gefördert. Die Beihilfe wird im Wege einer Ausschreibung gewährt, die 2023 abgeschlossen werden soll. Die Ausschreibung steht allen Unternehmen offen, die ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben und in den Niederlanden Kapazitäten zur Erzeugung von Wasserstoff betreiben oder errichten und betreiben wollen. Die Beihilfe wird in Form eines Direktzuschusses für einen Zeitraum von 7 - 15 Jahren gewährt.

Die Empfänger müssen die Einhaltung der EU-Kriterien für die Herstellung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs nachweisen, wie sie in den vor kurzem erlassenen delegierten Rechtsakten zu erneuerbarem Wasserstoff festgelegt wurden. Dies schließt einen Beitrag zum Aufbau oder zur Finanzierung der zusätzlichen Kapazitäten erneuerbaren Stroms ein, die für die Herstellung des im Rahmen der Maßnahme geförderten erneuerbaren Wasserstoffs benötigt werden.

Die Regelung soll dazu beitragen, in den Niederlanden bis 2025 Elektrolysekapazitäten von 500 MW und bis 2030 von 3.000 bis 3.000 MW (3-4 GW) zu erreichen. Sie wird auch die Bestrebungen der EU zum Aufbau von Elektrolysekapazitäten in der EU auf der Basis von erneuerbarem Wasserstoff unterstützen.

„Diese mit 246 Mio. Euro ausgestattete niederländische Regelung ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wir die emissionsfreie Zukunft Europas sichern wollen. Sie wird dazu beitragen, die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zu steigern und die Ökologisierung von Sektoren zu erleichtern, die ansonsten schwer zu dekarbonisieren sind. Mit der Beihilfe werden die kosteneffizientesten Projekte unterstützt. Gleichzeitig werden mögliche Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum reduziert“, begrüßt die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager die Entscheidung.

Beihilferechtliche Einordnung der niederländischen Pläne durch die Kommission

Die Kommission hat die niederländische Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach dem die EU-Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern können, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

Dabei hat die Kommission festgestellt, dass die Regelung erforderlich und geeignet ist, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und damit die Dekarbonisierung des Industrie-, Verkehrs- und/oder Energiesektors zu unterstützen. Zudem hat die Maßnahme nach Einschätzung der Kommission einen „Anreizeffekt“, da die Beihilfeempfänger die vorgesehenen Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würden. Des Weiteren kommt die Kommission zu der Einschätzung, dass die Niederlande ausreichende Vorkehrungen getroffen haben, um sicherzustellen, dass von dem Programm nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU ausgehen. Es gebe ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren zur Auswahl der Beihilfeempfänger, und die Beihilfe werde auf das für die Durchführung der Vorhaben erforderliche Minimum beschränkt. Außerdem werde die Beihilfe im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal positive Auswirkungen insbesondere auf die Umwelt haben, die etwaige negative Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen überwiegen, so die Einschätzung der Kommission.


© IWR, 2023


31.07.2023

 



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