BNetzA startet nächste Ausschreibungsrunde für Offshore-Windparks - Ausschreibungsvolumen klettert weiter
Ende 2022 waren in Deutschland Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von etwa 8.000 Megawatt (MW) in Betrieb. Bis 2030 soll die Leistung nach den Plänen der Bundesregierung auf mindestens 30.000 MW (30 GW) ausgebaut werden. Bis zur Erreichung der Ausbauziele ist es zwar noch ein weiter Weg, die Ende Januar und gestern (27.02.2023) gestarteten Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Offshore-Windparks markieren aber wichtige Meilensteine und dürften dem Offshore-Ausbau in Deutschland wieder auf Kurs bringen.
1.800 MW auf vier zentral voruntersuchten Flächen sollen 2028 ans Netz
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern (27.02.2023) eine weitere Ausschreibung für Offshore-Windparks gestartet. Die neue Runde mit Gebotstermine 01. August 2023 umfasst Offshore-Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.800 MW auf vier zentral voruntersuchten Flächen in der Nordsee. Die von der BNetzA jetzt zur Ausschreibung gestellten Flächen für Offshore-Windenergieanlagen liegen in Nachbarschaft von bestehenden Windparks und schließen damit „Baulücken“. Zwei der Flächen mit einer geplanten Offshore-Erzeugungsleistung von zusammen 900 MW liegen im Gebiet N-3, ca. 35 km nördlich von Norderney. Zwei weitere Flächen mit ebenfalls 900 MW befinden sich im Gebiet N-6, ca. 90 km nordwestlich von Borkum.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Flächen im Auftrag der BNetzA voruntersucht und dabei wesentliche Informationen über Parameter wie die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse erhoben. Erfolgreiche Bietende müssen diese Untersuchungen im Anschluss nicht mehr selbst durchführen.
"Die Ausschreibungen sind ein weiterer wichtiger Baustein für den Ausbau der Offshore-Windenergie. Die Flächen sind bereits voruntersucht und können daher schon 2028 Strom liefern", so der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller.
Erstmalige Anwendung qualitativer Zuschlagskriterien für nachhaltiges Wirtschaften
Der Zuschlag erfolgt nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem. Bis zu 60 Punkte werden für den Gebotswert vergeben, der die Zahlungsbereitschaft des Bieters widerspiegelt. Daneben finden auch qualitative Kriterien Anwendung, die erstmals im Bereich Offshore-Wind getestet werden sollen. Bewertet werden dabei Faktoren wie der Anteil des regenerativen Stroms bei der Herstellung der Windenergieanlagen, der Anteil von Auszubildenden, die Verwendung besonders umweltschonender Gründungsmethoden sowie der Umfang langfristiger Stromlieferungen an Dritte. Für die qualitativen Kriterien werden insgesamt bis zu 35 Punkte vergeben.
Die Gebote sind bis zum 1. August 2023 abzugeben. Die bezuschlagten Bieter erhalten das Recht, beim zuständigen BSH die Plangenehmigung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Zudem besteht ein Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport erzeugten Offshore-Windstroms
Ausschreibungsvolumen im Jahr 2023 steigt auf 8.800 MW
Neben der gestern bekannt gemachten Ausschreibung hat die Bundesnetzagentur am 31. Januar bereits 7.000 MW (7 GW) auf nicht zentral voruntersuchten Flächen ausgeschrieben. Bei den nicht zentral voruntersuchten Flächen müssen die bezuschlagten Bieter die vor der Errichtung eines Windparks durchzuführenden Voruntersuchungen in eigener Zuständigkeit durchführen. Zusammen mit der jetzt gestarteten Ausschreibung steigt das Volumen der im Jahr 2023 bislang ausgeschriebenen Offshore-Windenergieleistung auf 8.800 MW.
Damit dürfte die Bundesregierung der Realisierung ihrer ambitionierten Ausbauziele für die Offshore-Windenergie einen weiteren Schritt nähergekommen sein. Bis zum Jahr 2030 soll die Offshore-Windenergie in Deutschland nach den Plänen der Bundesregierung bis auf eine Leistung von mindestens 30.000 MW (30 GW) ausgebaut werden, bis 2035 auf mindestens 40 GW und bis 2045 auf mindestens 70 GW. Bislang lagen die Ziele bei 20 GW bis 2030 und 40 GW bis 2040, so dass das Ausbautempo massiv beschleunigt werden muss.
© IWR, 2023
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