Offshore-Windindustrie.de

Das Branchenportal rund um die Windenergie auf See

News 1280 256

Anhörung zur Offshore-Windenergie: BSH stellt Flächen für beschleunigten Ausbau vor

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / Fotolia

Hamburg - Um die ambitionierten Offshore-Windenergie-Ziele der neuen Bundesregierung zu erreichen, ist neben einer deutlichen Beschleunigung des Ausbaus eine Erweiterung der Offshore-Flächen erforderlich. Der kürzlich vorgelegte Vorentwurf des Flächenentwicklungsplanes wurde nun online erörtert.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt (BSH) und Hydrographie hat einen Online-Anhörungstermin zum Vorentwurf des im Dezember 2021 vorgelegten Flächenentwicklungsplans (FEP) durchgeführt. Der Vorentwurf zeigt nach Einschätzung des BSH, dass die für den von der Bundesregierung angestrebten beschleunigten Ausbau der Offshore-Windenergie notwendigen Flächen bereitstehen. Das BSH wird nun einen Entwurf zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans ausarbeiten, der die konkreten Schritte zum Erreichen der Ausbauziele aufzeigt. Kritik kommt vom Umweltverband NABU.

FEP-Vorentwurf enthält Flächenpotenzial für Offshore-Windleistung von knapp 60 GW

Das BSH hat gestern (26.01.2022) mit rund 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Behörden, Unternehmen, Verbänden und Forschungseinrichtungen den Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans und den Untersuchungsrahmen für die strategische Umweltprüfung erörtert.

Der Vorentwurf schlägt vor dem Hintergrund der Ziele des Koalitionsvertrags für einen beschleunigten Ausbau der Offshore-Windenergie zusätzliche Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See vor. Zudem ist es durch eine Erhöhung der Leistung pro Fläche und die Anpassung von Flächenzuschnitten gelungen, eine Steigerung der Windenergieleistung auf bereits eingeplanten Flächen zu erreichen.

Der FEP-Vorentwurf schlägt in den küstenfernen Zonen 3 bis 5 Flächen für die Installation von Windenergieanlagen mit einer Leistung von weiteren 43 GW vor. Darüber hinaus sind in den Zonen 1 und 2 gemäß den Festlegungen des FEP 2020 im Jahr 2030 voraussichtlich weitere 14,5 GW in Betrieb. Hierdurch stehen aus BSH-Sicht genug Flächen zur Verfügung, um die im Koalitionsvertrag gesetzten Ziele von 30 GW bis 2030 und 40 GW bis 2035 zu erreichen.

Mit den durchgeführten Verfahrensschritten bereitet das BSH die Umsetzung der angekündigten Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes vor. Auf der Grundlage der erörterten Flächen arbeitet das BSH die Planung nun weiter aus. Der ausgearbeitete Entwurf wird die konkreten Schritte zum Erreichen der Ausbauziele aufzeigen.

So muss der Anschluss der Flächen an das landseitige Übertragungsnetz gegenüber den bisherigen Planungen deutlich beschleunigt werden. Im Rahmen des Anhörungstermins wurden diese Schritte daher auch mit den für die Herstellung der Netzanbindung verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibern besprochen. Das BSH will nun gemeinsam mit der für die Planung des Netzausbaus zuständigen Bundesnetzagentur zügig konkrete Vorschläge für die Umsetzung vorlegen.

Diese Vorschläge werden dann in dem Entwurf zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans umgesetzt. Dieser soll noch im ersten Halbjahr 2022 veröffentlicht werden. Das BSH betont, dass Behörden und Öffentlichkeit in jedem Verfahrensschritt eingebunden werden und dazu aufgerufen sind, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung zu nehmen.

NABU: Flächenentwicklungsplan auf Kosten von Naturschutz

Kritisch äußert sich der Umweltverband NABU in seiner Stellungnahme zu dem BSH-Entwurf. Der NABU kritisiert insbesondere das Vorgehen des BSH und erinnert an den Prozess um die marine Raumordnung im vergangenen Jahr. Dort seien Lösungen für widerstreitende Wirtschafts- und Naturschutzinteressen in die nachgeordnete Planungsebene, also den FEP verlagert worden, darunter auch die Abstandsregeln. Die Bemühungen des alten FEP, Schäden von Schutzgebieten durch einen Abstandspuffer von mindestens 5,5 Kilometern zu minimieren, suche man im neuen Entwurf vergebens.

Der nun vom BSH vorgelegte FEP-Entwurf sehe bis zu 57,5 Gigawatt Offshore-Windenergie auf dem Meer vor, damit ignoriere er bekannte Naturschutzkonflikte und setze sich über Zusagen aus dem Fortschreibungsprozess zur marinen Raumordnung aus dem vergangenen Jahr hinweg, so der NABU. Dass die Raumplanung nun entgegen früherer Aussagen des BSH der Fachplanung vorgreifen soll, sei inakzeptabel, so der NABU. „Der FEP droht seine notwendige Steuerungsmöglichkeit zu verlieren. Das darf nicht sein und muss politisch aufgearbeitet werden“, fordert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.


© IWR, 2022


27.01.2022

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen