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Stromnetzausbau: BNetzA startet Konsultation und legt weiteren Trassenkorridor fest

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Bonn - Der Netzausbau in Deutschland zählt zu den zentralen Maßnahmenpaketen der Energiewende. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat hier jetzt wichtige Zwischenschritte erreicht.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Konsultation für den geprüften zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans zum Ausbau des Stromnetzes bis zum Jahr 2035 gestartet. Zudem hat die Regulierungsbehörde den Trassenkorridor für einen weiteren Abschnitt der Gleichstromverbindung A-Nord festgelegt.

Öffentlichkeitsbeteiligung läuft bis 20. Oktober 2021

Der Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 enthält die Maßnahmen zum Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes, die für einen sicheren Netzbetrieb bis zum Jahr 2035 als notwendig angesehen werden. Der Netzentwicklungsplan ermittelt auch die erforderlichen Offshore-Anbindungssysteme. Den Berechnungen liegt das Ziel der Bundesregierung zugrunde, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Nach Prüfung des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans hat die BNetzA am 09. August 2021 die Konsultation des Planwerks gestartet. Der laufende Prozess zum Netzausbau orientiert sich an den Szenarien im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien. Die Maßnahmen berücksichtigen den Ausbau der Energiegewinnung durch Windenergie, Wasserkraft und Solarenergie und die neuen Klimaschutzziele.

Zusammen mit den vorläufigen Prüfergebnissen zum Netzentwicklungsplan hat die Regulierungsbehörde den Entwurf des Umweltberichts veröffentlicht. Der Bericht ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte. Im Umweltbericht werden auch Alternativen zu einzelnen Maßnahmen bewertet und miteinander verglichen.

Der Netzentwicklungsplan, die vorläufigen Prüfungsergebnisse und der Entwurf des Umweltberichts liegen in der Bundesnetzagentur bis zum 20. September 2021 aus. Die Unterlagen und weitere Informationen sind zudem abrufbar unter www.netzausbau.de. Die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange können bis zum 20. Oktober 2021 ihre Stellungnahmen abgeben. Zudem begleitet die BNetzA die Konsultation mit Informationsveranstaltungen am 31. August in Lübeck, am 02. September in Münster sowie online am 14. und 16. September.

BNetzA legt Trassenkorridor für Abschnitt B der Gleichstromverbindung A-Nord fest

Die BNetzA hat im Zusammenhang mit dem weiteren Netzausbau für Abschnitt B der Gleichstromverbindung A-Nord den Trassenkorridor festgelegt. Der genehmigte Abschnitt mit einer Länge von rund 81 km verläuft zwischen dem Raum Bunde und dem Raum Wietmarschen und knüpft im Landkreis Leer und in der Grafschaft Bentheim an die bereits festgelegten Trassenkorridore der Abschnitte A und C an. Im Bereich der Gemeinde Rhede (Ems) und der Samtgemeinde Dörpen verläuft der Trassenkorridor nahe der Grenze zu den Niederlanden.

Die BNetzA hat bei zwei Alternativen einen abweichenden Verlauf festgelegt. Auf dem Gebiet von Haren (Ems) / Meppen verläuft der Trassenkorridor auf der Ostseite des Flugplatzes Haren-Dankern und damit näher zur Autobahn 31. Der Ortsteil Wesuwe wird südlich passiert. Der Trassenkorridor bündelt zusätzlich mit einer weiteren Stromleitung und verringert die Durchschneidung von Naturräumen wie etwa einem Trinkwassergewinnungsgebiet, von Wäldern und Gebieten zur Naherholung entlang der Ems.

Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt im nächsten Schritt das Planfeststellungsverfahren. In diesem Genehmigungsschritt wird der genaue Leitungsverlauf innerhalb des Trassenkorridors festgelegt. In diesem Verfahren findet eine weitere umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Die Stromleitung A-Nord bildet zusammen mit der südlich anschließenden Leitung Ultranet den Gleichstromkorridor A. A-Nord verläuft von Emden Ost nach Osterath. Die Stromleitung wird als Erdkabel mit einer Kapazität von bis zu 2 GW realisiert. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2025 geplant.

© IWR, 2021


10.08.2021

 



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