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Bundeskabinett verabschiedet EEG-Änderungsgesetz – Kritik der Verbände

© Bundeskabinett, C. Steffen Kug© Bundeskabinett, C. Steffen Kug

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Nicht nur der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert die verpassten Chancen.

Die Bundesregierung hat eine kleine Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) auf den Weg gebracht. Im Kern geht es um die Fristverlängerung für die Realisierung bereits bezuschlagter EE-Projekte aus den Ausschreibungen und um die Abschaffung von Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften.

Bürgerenergiegesellschaften: BDEW sieht EEG-Webfehler korrigiert

Nach Ansicht des BDEW ist mit der EEG-Novellierung ein entscheidender Webfehler im EEG beseitigt. Auch für Bürgerenergiegesellschaften sollen zukünftig bei Ausschreibungen von Windkraftprojekten die gleichen Realisierungsfristen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben gelten wie für alle anderen Marktteilnehmer. Die im EEG bislang enthaltenen Privilegien und Ausnahmen hätten zu Wettbewerbsverzerrungen geführt, so der BDEW. So haben laut BDEW auch größere Unternehmen die Vorteile in Anspruch nehmen können und zahlreiche Projekte wurden gar nicht realisiert. Seit 2018 sind die Ausnahmen zwar bereits ausgesetzt, aber mit dem aktuellen Entwurf werden diese nun auch im EEG selbst dauerhaft gestrichen.

VKU kritisiert Fristverlängerung nur für Anlagen im Ausschreibungs-Verfahren

Das Bundeskabinett hat zudem die Fristen für die Realisierung von Windkraftanlagen sowie großen Solar- und Biomasseanlagen verlängert. Betreiber von EE-Projekten, die in den Ausschreibungen vor März 2020 einen Zuschlag erhalten haben, sollen eine Errichtungs-Verlängerung um sechs weitere Monate erhalten. Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) kritisiert aber, dass der Kabinettsbeschluss zu kurz greift, da nur Anlagen im Ausschreibungssystem berücksichtigt werden.

Anlagen in der Festvergütung droht infolge der Corona-Krise die Degression zum Verhängnis zu werden, so die VKU-Kritik. Mit jedem Monat, die eine Solaranlage später in Betrieb geht, erhält sie nach heutigem Stand 1,4 Prozent weniger Vergütung. Hier müsse der Gesetzgeber unterstützend agieren, zum Beispiel indem er die Vergütungssätze für die Dauer der Pandemie auf dem heutigen Niveau einfriert.

Bundesregierung verpasst Chancen: 52 GW Deckel bleibt – Stillstand bei Offshore Windenergie

Noch immer schwebt über der Solarbranche das Erreichen des 52 GW Deckels Photovoltaik. Dieser Deckel wird sehr wahrscheinlich in diesem Jahr 2020 erreicht. Für Betreiber ist eine Vergütungsregelung nach EEG danach nicht mehr möglich. Der WWF kritisiert die „Flickschusterei“. Es fehlen laut WWF grundlegende Impulse wie die gesetzliche Festlegung höherer Ausbaupfade, die Aufhebung des 52 GW-Deckels und eine Bund-Länder-Strategie zur Ausweisung und Nutzbarmachung ausreichender Flächen für den weiteren Erneuerbaren-Ausbau. Hier sieht der BDEW ebenfalls eine verpasste Chance.

Zudem kritisiert der BDEW, dass die Bundesregierung im Rahmen dieser Gesetzesänderung den Weg hätte freimachen können für mehr Windkraft auf See. „Um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erreichen, brauchen wir definitiv mehr Offshore-Windparks. Erforderlich ist daher die Anhebung des Offshore-Ziels für 2030 auf 20 Gigawatt“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

© IWR, 2020


29.04.2020

 



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